Für Honorarkräfte kann Millionennachzahlung fällig werden
Hannover. An den rund 1000 niedersächsischen Ganztagsschulen kümmern sich etwa 10 000 Helfer mit Honorarverträgen um das Mittagessen in der Kantine, um Arbeitsgemeinschaften wie Sport oder auch Sprachkurse am Nachmittag. Die Lehrergewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht diese Angebote aber jetzt "auf der Kippe". Die meisten der Honorarverträge nämlich, so die Einschätzung des GEW-Landesvorsitzenden Eberhard Brandt, seien rechtswidrig.
Tatsächlich hat Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) vor zwei Wochen eingeräumt, dass die Staatsanwaltschaft im Ministerium ermittelt. Es geht um den Verdacht, dass mit Honorarvereinbarungen eigentlich erforderliche teurere Arbeitsverträge umgangen werden, bei denen Rentenbeiträge fällig würden. Der Vorwurf von Brandt an Minister Althusmann: "Die politische Spitze des Ministeriums versucht, sich durchzuschlawinern."
Tatsächlich kommen laut Brandt wegen der großen Zahl rechtswidriger Honorarverträge Millionenforderungen der Rentenversicherung auf das Land zu, hinzu kämen weitere Millionen für die künftig notwendigen Arbeitsverträge. Allein für fünf von der Rentenversicherung monierte Honorarverträge, so rechnete Brandt vor, seien 16 000 Euro Nachzahlung fällig geworden. "Obskur" nennt es Brandt, dass das Ministerium abwartet: "Es wird weiter rechtswidrig gearbeitet, statt alle Fälle der Rentenversicherung automatisch zu melden." Seine Befürchtung: "Die Budgets der Schulen werden nur noch ein halbes Jahr reichen, der Minister lässt sie im Stich." Hinzu komme das Problem, dass für einen Teil der Honorarkräfte eine Festanstellung gar nicht möglich sei. Dies schaffe Probleme vor allem im ländlichen Raum.
Das Ministerium verwies gestern auf die laufende Prüfung aller alten Verträge. Es sei gerade Althusmann gewesen, der 2009 als Staatssekretär das Problem erkannt und eine Überprüfung der seit 2002 gängigen Praxis angeordnet habe. Der Ganztagsschulbetrieb sei nicht gefährdet, weil unabhängig von Nachforderungen der Rentenversicherung alle bestehenden Verträge weiterlaufen könnten: "Die Schulen haben Rechtssicherheit, die Ganztagsangebote können ohne Einschränkung fortgesetzt werden."