Am 3. September 2009 war auf der Überfahrt nach Sylt ein Lastwagen bei starkem Wind vom Autozug gestürzt, der 32 Jahre alte Lkw-Fahrer wurde ins Wasser geschleudert. Der Lokführer zog den Verunglückten noch aus dem Wasser und versuchte vergebens, ihn wiederzubeleben. Der Unglücks-Lkw war lediglich mit leichtem Dämmmaterial beladen und daher im Sturm fast so gefährdet wie ein leeres Fahrzeug. Das Landgericht Flensburg verurteilte den Zugführer vor Kurzem zu einer Geldstrafe von 3750 Euro wegen fahrlässiger Tötung, weil der Mann die Betriebs- und Beladevorschriften nicht umgesetzt hatte.

1993 ereignete sich ein ähnliches Unglück, zwei Menschen wurden dabei verletzt.