Das niedersächsische Landesmuseum muss um ein Bild von Giovanni Battista Tiepolo bangen. Eine Familie klagt auf Herausgabe.

Celle. Das Niedersächsische Landesmuseum in Hannover muss um ein kostbares Gemälde bangen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Celle ist das Werk des venezianischen Malers Giovanni Battista Tiepolo auf fragwürdige Weise nach Deutschland gekommen. Das Gemälde mit dem Titel „Die Wunderheilung des zornigen Sohnes“ war 1979 in Paris gestohlen worden. Der Kustos des Landesmuseums hatte es sechs Jahre später gekauft. Zwischen zwei Buchdeckeln transportierte ein Bote das Bild in einer Reisetasche am Zoll vorbei nach Hannover. Die Familie, der das Bild gestohlen wurde, hat das Museum auf die Herausgabe verklagt.

Die Klage war in erster Instanz vom Landgericht Hannover zurückgewiesen worden. Am Donnerstag verhandelte das Oberlandesgericht in dem Fall. Seit neun Jahren befassen sich die Gerichte mit dem Streit um das Gemälde. 2001 hatte ein Enkel der Eigentümerin erfahren, wo sich das Tiepolo-Werk befindet - da hing es bereits 16 Jahre im Landesmuseum in Hannover. Fest steht, dass das Bild der Klägerin, die mittlerweile verstorben ist, gehört hat. Fest steht auch, dass es aus der Wohnung der Dame in Paris gestohlen wurde. Dann wird es undurchsichtig. Eine Französin hatte es kurz nach dem Diebstahl für 60.000 Franc von einem Mann gekauft und dann später für eine Million Franc - das entsprach rund 328.000 D-Mark - an den Kustos des Landesmuseums weiter veräußert. Die Frau ist keine Kunsthändlerin und behauptet, sie hätte Kauf und Verkauf für redlich gehalten. An dieser Redlichkeit hat das Gericht große Zweifel, da die Gewinnspanne etwa das 16-fache des Kaufpreises beträgt.

Das Landesmuseum hatte jahrelang behauptet, nicht zu wissen, wie das Gemälde von Paris nach Deutschland gelangt ist. „Doch das wusste es ganz genau“, stellte der Vorsitzende Richter fest. Denn 2009 benannte es plötzlich mehrere Zeugen, die Informationen zum Verkauf und Transport geben konnten. Das Landesmuseum habe Vorgänge verschwiegen, die bereits vor Jahren hätten geklärt werden können, betonte der Richter. Der Senat müsse jetzt entscheiden, ob es sich um grobe Fahrlässigkeit oder bedingten Vorsatz handele. Wenn das als gestohlen gemeldete Gemälde ordnungsgemäß deklariert gewesen wäre, wäre es dem Zoll bei der Einfuhr mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgefallen. Der Vertreter der Familie der verstorbenen Eigentümerin wirft dem Land Niedersachsen Prozessbetrug vor. Es sei versucht worden zu verschleiern, dass hier Hehlerware gekauft wurde. Der Kustos sei ein Fachmann, der genau gewusst habe, dass er das Gemälde zu einem Schnäppchenpreis erhalten habe und es sich um heiße Ware handelte. Deshalb auch der Schmuggel am Zoll vorbei. Das Oberlandesgericht will am 17. September sein Urteil sprechen.