Ein 30-Jähriger wurde vom Lübecker Landgericht zu zehn Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte 13 Frauen sexuell missbraucht.

Lübeck. Der Angeklagte, der fast während des gesamten Prozesses zusammengesunken auf der Anklagebank gesessen hatte, nahm auch das Urteil äußerlich regungslos auf. Der Hausmeister aus Scharbeutz (Kreis Ostholstein) hatte gestanden, zwischen 2004 und 2008 insgesamt 13 Frauen und Mädchen sexuell genötigt, missbraucht oder vergewaltigt zu haben. Er sei dabei von der Fantasie getrieben worden, seine Opfer zu verführen, sagte er vor Gericht.

Das Gericht bleib mit dem Strafmaß unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre und sechs Monate Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Das Gericht begründete die Anordnung, den Angeklagten nach Verbüßung der Haftstrafe in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen, mit der von einem Sachverständigen festgestellten schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung des 30-Jährigen. Anders als der Gutachter sah das Gericht einen Hang des Angeklagten zu schweren Straftaten, der ihn für die Allgemeinheit gefährlich mache. So habe er über einen langen Zeitraum immer wieder Sexualstraftaten begangen und dabei zunehmend Gewalt angewendet, sagte die Vorsitzende der VII. Großen Strafkammer, Helga von Lukowicz, zur Begründung.

Während der Verhandlung hatte der Angeklagte ausgesagt, er habe wie in einem sexuellen Wahn gehandelt. Auf der Suche nach sexueller Befriedigung sei er oft stundenlang in Lübeck und Umgebung umhergefahren, um nach geeigneten Opfern Ausschau zu halten. Dabei sei es ihm egal gewesen, ob es sich um Kinder, junge Mädchen oder erwachsene Frauen handelte, solange sie nur zart und mädchenhaft wirkten. Seine jüngsten Opfer waren erst neun Jahre alt. Er war im Dezember 2008 gefasst worden, nachdem er versucht hatte, in Schönwalde (Kreis Ostholstein) eine 19-Jährige zu vergewaltigen. Ein Passant, der der jungen Frau zur Hilfe gekommen war, hatte sich die Autonummer des Angreifers gemerkt.

Neben der Haftstrafe verurteilte das Gericht den 30-Jährigen dazu, drei als Nebenklägerinnen auftretenden Opfern mehrere tausend Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Die Nebenklagevertreter und die Staatsanwaltschaft äußerten sich zufrieden mit dem Urteil. Der Verteidiger, der neun Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung gefordert hatte, wollte zu dem Urteil keine Erklärung abgeben.