Dass er einem Autohändler im Streit um Schulden den Schädel zertrümmert hat, bringt einen Eisverkäufer lebenslang hinter Gitter.
Hildesheim/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem gestern veröffentlichten Beschluss ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hildesheim bestätigt. Der BGH verwarf auch die Revision der beiden Mitangeklagten, die wegen Beihilfe langjährige Haftstrafen erhalten hatten. Sie hatten tatenlos zugesehen, wie der Haupttäter den 43-Jährigen im November 2006 mit einem Schlagstock zu Tode prügelte. Anschließend ließ das Trio die Leiche an einem Kiesteich bei Sehnde