Die 50 000 Landes- und Kommunalbeamten in Schleswig-Holstein bekommen ein neues Dienstrecht und werden künftig wie die Angestellten erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen können.
Kiel. Für Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte bleibt es bei der Altersgrenze von 60 Jahren. Dies geht aus dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Beamtenrechts hervor, den das schwarz-rote Kabinett am Dienstag in Kiel gebilligt hat. Endgültig entscheidet der Landtag. Das Gesetz soll vom 1. April 2009 an gelten.
"Wir schaffen ein Laufbahnsystem, das transparenter, schlanker und flexibler ist und sich stärker am Leistungsprinzip orientiert", erläuterte Innenminister Lothar Hay (SPD) in einer Mitteilung. Zugleich werde die bundesweite Mobilität der Beamten gewährleistet. Die öffentliche Verwaltung solle wieder attraktiver für Berufsanfänger werden, ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und für Seiteneinsteiger aus der Wirtschaft interessant werden. Für Nebentätigkeiten sollen Anzeige- und Verbotsregelungen das bisherige aufwendige Genehmigungsverfahren ersetzen. Grundlage für das Gesetz ist ein Musterentwurf, den die Küstenländer zusammen erarbeitet haben.
Die Pensionsgrenze für Beamte wird von 2012 an schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Der Geburtsjahrgang 1964 muss demnach als erster bis 67 arbeiten. Die Beibehaltung der Altersgrenze von 60 Jahren für Polizisten, Feuerwehrleute und Gefängnispersonal begründete der Innenminister mit der starken Belastung besonders in gesundheitlicher Hinsicht. Die Gewerkschaft GEW hat dagegen protestiert, dass Lehrer bis 67 arbeiten sollen.
Das Gesetz beinhaltet auch, dass der Generalstaatsanwalt künftig wie in fast allen Bundesländern kein Politischer Beamter mehr sein soll. Wer diesen Status hat, soll wegen seiner herausgehobenen Stellung ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis zur Regierung haben. Ist dieses gestört, kann er in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Der derzeitige Generalstaatsanwalt Erhard Rex erreicht im nächsten Jahr mit 65 das Ruhestandsalter. Staatssekretäre und Regierungssprecher bleiben Politische Beamte.
Die Zahl der Beamtenlaufbahnen wird mit dem neuen Gesetz von mehr als 100 auf 20 verringert. Einfacher und mittlerer Dienst werden zur neuen Laufbahngruppe 1 zusammengefasst, gehobener und höherer Dienst zur Gruppe 2. Der Wechsel innerhalb einer Laufbahn und von einer Laufbahn in eine andere soll leichter werden. Alle Beamten des Bundes und der Länder haben grundsätzlich Zugang zu den Laufbahnen in Schleswig-Holstein und allen anderen Küstenländern. Hay rief die übrigen Länder auf, ihre Beamtengesetze auch entsprechend zu öffnen.
Wer aus der Wirtschaft in den öffentlichen Dienst wechseln will, kann sofort in einem Beförderungsamt eingestellt werden, wenn er zusätzliche Qualifikationen hat. Führungsämter werden weiterhin zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe verliehen, aber nicht mehr auf Zeit. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht Bedenken erhoben.
Erweitert werden die Möglichkeiten, die Dienstzeit freiwillig zu verlängern, in Teilzeit zu gehen und sich ohne Bezüge beurlauben zu lassen. In Bereichen mit "Personalüberhang" können Beamte auf Antrag schon ab 60 in Pension gehen. Wo dies in der Landesverwaltung möglich ist, bestimmt das Kabinett.