Wegen eines Einbruchs in die Villa von Musikproduzent Dieter Bohlen und acht weitere Straftaten hat das Landgericht Lübeck den 47-jährigen Angeklagten zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Bilder von Dieter Bohlen.

Wegen eines Einbruchs in die Villa von Musikproduzent Dieter Bohlen und acht weitere Straftaten hat das Landgericht Lübeck den 47-jährigen Angeklagten zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Obwohl der Angeklagte den Einbruch bei Bohlen im Dezember 2003 nicht gestanden hatte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass er damals Gegenstände im Wert von rund 150 000 Euro aus der Villa in Tötensen bei Hamburg gestohlen hat. Insgesamt hatten der Angeklagte und seine Mittäter bei den neun Taten vor allem Bargeld und Schmuck im Wert von insgesamt 370 000 Euro erbeutet.