Die Staatsanwaltschaft Stade hat Anklage wegen Mordes gegen einen Mann aus Neuenkirchen (Landkreis Cuxhaven) erhoben. Dem 48-Jährigen Ferdinand H. wird vorgeworfen, in der Nacht zum 24. August 1981 die damals 21-jährige Studentin Swantje S. mit mehr als 60 Messerstichen getötet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Stade hat Anklage wegen Mordes gegen einen Mann aus Neuenkirchen (Landkreis Cuxhaven) erhoben. Dem 48-Jährigen Ferdinand H. wird vorgeworfen, in der Nacht zum 24. August 1981 die damals 21-jährige Studentin Swantje S. mit mehr als 60 Messerstichen getötet zu haben. Der Beschuldigte weist alle Vorwürfe von sich, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Er habe jedoch eingeräumt, in der fraglichen Nacht am Tatort gewesen zu sein. Möglicherweise sei er in Kontakt mit der Kleidung des Opfers gekommen.

Der Mordfall erinnert in vielen Punkten an den Fall Sonja Ady, der gegenwärtig vor der Jugendkammer des Landgerichts Stade verhandelt wird. Dem Himmelpfortener Michael B. wird zur Last gelegt, er habe die Schülerin Sonja Ady am 23. August 1987 ermordet ebenfalls mit mehr als 60 Messerstichen. Da sich beide Fälle sehr ähneln, war Ferdinand H. in das Verfahren gegen Michael B. bereits als zweiter Beschuldigter eingeführt worden. Durch ein DNA-Gutachten konnte der Verdacht jedoch ausgeräumt werden. "Für uns ist das Thema durch", sagte der Stader Oberstaatsanwalt Burkhard Vonnahme.

Beide Fälle blieben mehr als zwei Jahrzehnte unaufgeklärt. Wie bei Michael B. kam die Polizei auch Ferdinand H. erst 2008 durch moderne DNA-Analysetechniken auf die Spur. Und auch im Fall Swantje S. rechnet die Staatsanwaltschaft mit einem reinen Indizienprozess. "Das wird ganz schön knifflig", meint Vonnahme. Sollte der Prozess mit einer Verurteilung wegen Totschlags enden, müsste Ferdinand H. trotzdem nicht ins Gefängnis Totschlag verjährt bereits nach 20 Jahren. Sollte Ferdinand H. jedoch ein Mord nachgewiesen werden, droht ihm sogar eine längere Haftstrafe als Michael B., da der Neuenkirchener zum Tatzeitpunkt bereits 21 Jahre alt war und damit dem Erwachsenenstrafrecht unterliegt.

Über einen Termin für die Hauptverhandlung muss noch die Schwurgerichtskammer des Landgerichts befinden.