Es handele sich bei diesem in der Branche üblichen Geschäft nicht um eine Bestechung, entschied das Landgericht Hildesheim.

Hildesheim. Schulfotografen dürfen Schulen Gegenleistungen in Form von Umsatzbeteiligungen oder Sachspenden geben. Es handele sich bei diesem in der Branche üblichen Geschäft nicht um eine Bestechung, entschied das Landgericht Hildesheim am Dienstag. In dem konkreten Fall ging es um zwei Vertreter einer Firma aus Peine. Sie hatten Schulen teilweise bis zu 800 Euro dafür gezahlt, dass sie dort Klassen- und Porträtfotos machen durften. Die Richter entsprachen mit ihrem Urteil dem Antrag der Verteidigung. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.