Hannover (dpa/lni). Seit Wochen beschäftigt die Bezahlung einer engen Mitarbeiterin von Ministerpräsident Weil die Landespolitik. Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist eine zentrale Frage weiterhin offen.

Im Zusammenhang mit der Gehaltsanhebung für eine wichtige Mitarbeiterin von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat die Staatsanwaltschaft Hannover ihre Ermittlungen gegen unbekannt eingestellt. Das teilte die Justizbehörde am Montag mit.

Die Ermittlungen waren vor rund einem Monat wegen des Anfangsverdachts der Untreue aufgenommen worden. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft hieß es weiter, dass es nach intensiver rechtlicher Prüfung keine Anhaltspunkte dafür gegeben habe, dass bei der Einstellung der Mitarbeiter und der Eingruppierung in die Entgeltgruppe oder bei der später beschlossenen rückwirkenden außertariflichen Besoldung bewusst vorsätzlich gegen Vorschriften verstoßen wurde.

Weil sagte im Landtag, er werde die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wie auch bereits dessen Eröffnung nicht kommentieren. „Dass ich mich nicht darüber gräme, das können sie sich vorstellen“, ergänzte der Ministerpräsident.

Staatsanwaltschaft: Frage der Rechtmäßigkeit nach wie vor streitig

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Frage der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen nach wie vor streitig sei. Beide Seiten hatten zu dem Thema Rechtsgutachten eingeholt. Die CDU sah sich danach in ihren Vorwürfen bestätigt und die Staatskanzlei ebenfalls in ihrer Position, dass die höhere Bezahlung rechtmäßig sei.

Seit rund zwei Monaten beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss im Landtag mit dem Thema. Es geht darin um die Frage, ob die Anhebung der Bezüge der Weil-Mitarbeiterin zulässig war. Die oppositionelle CDU spricht von einer „Gehaltsaffäre“, weil für eine einzelne Person die Regelungen der langjährigen Verwaltungspraxis geändert worden seien.

Die Bezahlung der ranghohen Weil-Mitarbeiterin hatte sich durch die Änderung laut Staatskanzlei nach Ablauf der Probezeit um 1886 Euro brutto im Monat erhöht, also um rund 22 600 Euro im Jahr. Die Mitarbeiterin ist seit Februar 2023 in der Staatskanzlei angestellt. Sie ist weiterhin auf dem Posten und erhält das höhere Gehalt. Die Neuregelung ist aus Weils Sicht eine allgemeine Verbesserung des Systems und keine Einzelfallentscheidung.

CDU hält an Position zur Rechtswidrigkeit fest

Die CDU hält hingegen weiterhin an ihrer Auffassung fest. Man habe unter anderem wegen eines vorgelegten Gutachtens und aufgrund von Aussagen von Zeugen im Ausschuss keinen Zweifel an der Rechtswidrigkeit. „Unverändert stellt sich auch die Frage nach den Motiven für die Turbo-Beförderung. Die Erzählung, dass die Neuregelung der Nachwuchsförderung dienen sollte, ist widerlegt, weil es bis heute keinen einzigen weiteren Fall in der Landesverwaltung gibt, der von der Neuregelung profitieren würde“, sagte Carina Hermann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion.

Weiter sagte Hermann, es sei überraschend, dass die Staatsanwaltschaft für die Beurteilung des Vorsatzes nicht die Unterlagen des Untersuchungsausschusses hinzugezogen habe. Man werde sich im Rechtsausschuss im Landtag über die Hintergründe unterrichten lassen, betonte die CDU-Politikerin.

Was passiert mit dem Untersuchungsausschuss?

Wie es nun im Landtag weitergeht, lässt sich zunächst schwer einschätzen. Im Kern steht weiterhin die Frage im Raum, ob die Gehaltsanhebung rechtmäßig war. Weil und die Staatskanzlei dürften mit dem Einstellen der Ermittlungen einen Zwischensieg eingefahren haben. In den kommenden Wochen sind wegen der Sommerpause im Landtag voraussichtlich keine weiteren Sitzungen des U-Ausschusses vorgesehen.

In dem Ausschuss wurden bereits mehrere Zeugen befragt, darunter Weil selbst, Finanzminister Gerald Heere (Grüne) und Staatskanzleichef Jörg Mielke. Ob diese erneut befragt werden, ist bislang nicht bekannt.

Mit Blick auf die Umsetzung der Gehaltsanhebung hatte Weil Fehler eingeräumt. Mitte Juni sagte er im Ausschuss, dadurch sei die Kritik entstanden, dass das System für eine einzelne Person geändert werde und nicht in einem allgemeinen Interesse. Bei der Anpassung hätte Weil zufolge einiges anders laufen können. „Das kann ich aber nachträglich nicht mehr ändern“, sagte der Regierungschef im Ausschuss.

Grünen-Politiker: Landtag soll zur Sacharbeit zurückkehren

Volker Bajus, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, sagte am Montag, er hoffe, dass der arbeits- und kostenaufwendige Ausschuss nun zügig abgeschlossen werde und der Landtag zur Sacharbeit zurückkehre.

Wiard Siebels, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, forderte, dass die CDU einen Schlussstrich unter den Untersuchungsausschuss ziehen müsse. „Kein einziger Vorwurf der CDU hat sich als stichhaltig erwiesen, das Verhalten der Landesregierung entsprach in vollem Umfang den rechtlichen Vorgaben“, sagte Siebels.