Gifhorn (dpa/lni). Aus Luftballons eingeatmetes Lachgas hat sich zur Partydroge unter jungen Leuten entwickelt. In Gifhorn können über 18-Jährige es sogar am Automaten ziehen. Warum schreiten die Behörden nicht ein?
Ein Waren-Automat mit Lachgasflaschen neben Süßigkeiten und Einweg-E-Zigaretten sorgt in Gifhorn für Proteste. Der Stadtelternrat hat die örtlichen Behörden Anfang Mai aufgefordert, gegen die Automaten in der Nähe von einer Schule und Kita einzuschreiten und nun auch einen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geschrieben. „Wir müssen uns fragen, warum der Verkauf von solch gefährlichen Substanzen in der Nähe von Kindern und Jugendlichen zulässig ist und fordern eine Überprüfung und Verschärfung der diesbezüglichen Regelungen“, sagte Christopher Finck, stellvertretender Vorsitzender des Elterngremiums, der Nachrichtenagentur dpa. Über das Lachgas aus dem Automaten hatten zuvor mehrere Medien berichtet.
Lachgas ist als Partydroge auf dem Vormarsch. Im Gegensatz zu den Niederlanden und Großbritannien wurde der Verkauf an Privatpersonen in Deutschland bisher nicht eingeschränkt. Der Betreiber des Automaten in Gifhorn verkauft die bunten Kartuschen auch in seinem Tabakladen, allerdings sowohl am Automaten als auch im Laden nur an über 18-Jährige, wie er betont. Damit gehe er über das Gesetz hinaus, sagte der Betreiber, der seinen Namen nicht in den Medien lesen will. Das Lachgas ist am Automaten nur erhältlich, wenn man sich mit seinem Personalausweis als volljährig ausweist.
Von Minister Lauterbach verlangen die besorgten Eltern mehr Aufklärung über die gefährliche Partydroge in den Schulen sowie ein generelles Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. Zudem unterstützen die Eltern die Forderung der Ärztekammer Niedersachsen, den Verkauf von Lachgaskartuschen mit mehr als acht Gramm Inhalt an Privatpersonen zu verbieten.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) warnte kürzlich vor dem Konsum von Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O). Es sei ein Trugschluss, dass es als risikoarm gelte. Den Ärzten zufolge besteht die Gefahr von Langzeitschäden. Sie reichten von Bewusstlosigkeit durch Verdrängung des Sauerstoffs in der Lunge über Lähmungserscheinungen bis hin zu Hirnschäden.