Hannover (dpa/lni). In Bayern drohen hohe Geldstrafen, wenn etwa in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen gekifft wird. Wird Niedersachsen auch einen solchen Bußgeldkatalog einführen?
Ob es in Niedersachsen einen Bußgeldkatalog gegen Verstöße gegen das Cannabisgesetzt geben wird, ist noch unklar. Innerhalb der Landesregierung laufen derzeit die finalen Ressortabstimmungen über die Zuständigkeiten für das Cannabisgesetz, wie ein Sprecher des Innenministeriums in Hannover auf dpa-Anfrage mitteilte. Die Frage, ob und in welcher Form es einen spezifisch niedersächsischen Bußgeldkatalog geben werde, könne daher noch nicht beantwortet werden.
Mit dem Gesetz sind seit dem 1. April Besitz und Anbau bestimmter Mengen für den privaten Konsum erlaubt. Möglich ist für Erwachsene auch das öffentliche Rauchen von Marihuana in bestimmten Bereichen. Wer 18 Jahre und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten.
In Bayern gibt es einen solchen Bußgeldkatalog bereits, dieser gilt laut Gesundheitsministerium seit dem 1. April. Dort kostet es beispielsweise 1000 Euro, wenn in der Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen gekifft wird. 500 Euro Bußgeld drohen demnach in Bayern für das Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, in Schulen und deren Sichtweite oder auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite.