Osnabrück. Nach dem Mord an einem Jugendlichen aus Bramsche bei Osnabrück ist das Urteil gegen einen 82-Jährigen rechtskräftig geworden. Zwar habe der Verteidiger des Mannes zunächst Rechtsmittel eingelegt, diese aber nunmehr zurückgenommen, teilte das Landgericht Osnabrück am Donnerstag mit. Damit sei das Urteil rechtskräftig. Der Rentner war im vergangenen Dezember wegen der Schüsse auf den 16-Jährigen zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des 82-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Nach dem Mord an einem Jugendlichen aus Bramsche bei Osnabrück ist das Urteil gegen einen 82-Jährigen rechtskräftig geworden. Zwar habe der Verteidiger des Mannes zunächst Rechtsmittel eingelegt, diese aber nunmehr zurückgenommen, teilte das Landgericht Osnabrück am Donnerstag mit. Damit sei das Urteil rechtskräftig. Der Rentner war im vergangenen Dezember wegen der Schüsse auf den 16-Jährigen zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des 82-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass der Mann den Nachbarsjungen vor den Augen der Mutter wegen angeblicher Lärmbelästigungen getötet hatte. Diese habe der Senior als „Tyrannei“ erlebt, die Geräusche hätten sich jedoch nur in seinem Kopf abgespielt. Bei dem 82-Jährigen sei eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden, sagte der Vorsitzende Richter. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich. Die Haftstrafe werde der Italiener erst antreten, wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgehe.
Weil der Junge keinen Angriff erwartet habe und nicht verteidigungsbereit gewesen sei, habe die Kammer die Tat als heimtückischen Mord gewertet, teilte das Gericht mit. Nach Auffassung der Kammer war der 82-Jährige demnach bei der Tat vermindert schuldfähig, daraus ergab sich ein Strafrahmen von 3 Jahren bis 15 Jahren. Nach mehreren Schüssen auf den Jungen hatte sich der Verurteilte selbst in den Mund geschossen, aber keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten.