Scheeßel/Bothel. Die Waffenbehörde des niedersächsischen Landkreises Rotenburg hat vor der Gewalttat mit vier Toten eigenen Angaben nach nicht von einer Anzeige gegen den Verdächtigen gewusst. „In den Unterlagen finden sich keinerlei Hinweise auf eine mögliche Bedrohung durch den Täter“, sagte die Sprecherin des Kreises am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Eine Strafanzeige von Seiten der Polizei liegt dem Landkreis nicht vor.“ Geht gegen einen Waffenbesitzer bei der Waffenbehörde eine Anzeige ein, wird normalerweise eine Prüfung eingeleitet, teilte der Kreis mit. Zunächst berichteten mehrere Medien.
Die Waffenbehörde des niedersächsischen Landkreises Rotenburg hat vor der Gewalttat mit vier Toten eigenen Angaben nach nicht von einer Anzeige gegen den Verdächtigen gewusst. „In den Unterlagen finden sich keinerlei Hinweise auf eine mögliche Bedrohung durch den Täter“, sagte die Sprecherin des Kreises am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Eine Strafanzeige von Seiten der Polizei liegt dem Landkreis nicht vor.“ Geht gegen einen Waffenbesitzer bei der Waffenbehörde eine Anzeige ein, wird normalerweise eine Prüfung eingeleitet, teilte der Kreis mit. Zunächst berichteten mehrere Medien.
In der Nacht zum 1. März soll den Ermittlern zufolge ein 32 Jahre alter Bundeswehrsoldat vier Menschen in den Gemeinden Westervesede und Brockel erschossen haben. Unter den Toten ist ein dreijähriges Kind. Die Opfer stammen aus dem Umfeld der getrennt lebenden Ehefrau des mutmaßlichen Täters. Vor der Tat hatten die Ehefrau und ihr möglicher neuer Freund, der später getötet wurde, den Soldaten bei der Polizei wegen Bedrohung angezeigt. Nach Angaben des Kreises besitzt der deutsche Verdächtige eine Karte, in der drei Waffen eingetragen sind. Die Voraussetzungen dafür habe der Mann nachgewiesen. Eine sogenannte Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit sei im September 2023 erfolgt. Dabei wurden das Bundeszentralregister, das Landesamt für Verfassungsschutz und die Polizei abgefragt. Es habe keine Auffälligkeiten gegeben.
Dem Kreis zufolge sollte die Aufbewahrung der Waffen im Frühjahr dieses Jahres kontrolliert werden. Eine sogenannte Bedürfnisprüfung wäre 2025 fällig gewesen.