Berlin. Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Niedersachsens Ressortchefin Kathrin Wahlmann (SPD), hat an die Union appelliert, sich einer Änderung des Grundgesetzes zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Angriffen von Extremisten nicht zu verschließen. „Als Vorsitzende der Justizministerkonferenz appelliere ich dringend an die Union, die Gespräche wieder aufzunehmen“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag). „Das Bundesverfassungsgericht ist Kernbestandteil unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Es darf nicht zum Spielball wahltaktischer Spielchen werden“, betonte Wahlmann. Sie nannte den Abbruch der Gespräche durch die Unionsfraktion „äußerst irritierend“.

Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Niedersachsens Ressortchefin Kathrin Wahlmann (SPD), hat an die Union appelliert, sich einer Änderung des Grundgesetzes zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Angriffen von Extremisten nicht zu verschließen. „Als Vorsitzende der Justizministerkonferenz appelliere ich dringend an die Union, die Gespräche wieder aufzunehmen“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag). „Das Bundesverfassungsgericht ist Kernbestandteil unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Es darf nicht zum Spielball wahltaktischer Spielchen werden“, betonte Wahlmann. Sie nannte den Abbruch der Gespräche durch die Unionsfraktion „äußerst irritierend“.

Das gelte umso mehr, als zwischen den Justizministerinnen und Justizministern der Länder Einigkeit darüber bestehe, dass das Bundesverfassungsgericht als oberster Garant unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch im Grundgesetz stärker gegen antidemokratische Angriffe abgesichert werden müsse. Das sähen bislang auch alle Ressortchefs der unionsgeführten Länder ebenfalls so.

Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien will die Ampel-Koalition Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festschreiben. Diese könnten dann nicht mehr mit einfacher Mehrheit, sondern nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden.

Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) hatte zunächst erklärt, dass die Union zunächst keinen Bedarf für Änderungen sieht. Gespräche hierzu wurden beendet. Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) hatte dann am Freitag gesagt, er schließe eine gesetzliche Änderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Demokratiefeinden nicht generell aus. Die Union sei hier gesprächsbereit. Einen brauchbaren Entwurf der Ampel-Koalition dazu habe er aber noch nicht gesehen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte daraufhin am Wochenende, er sei bereit, einen Entwurf zur dauerhaften Absicherung des Bundesverfassungsgerichts vorzulegen, wenn dadurch eine Verständigung mit der Union möglich wird. Er lade Merz ein, die Gespräche dazu wieder aufzunehmen. „Wenn diese anhand eines konkreten Gesetzentwurfs geführt werden sollten, bin ich gerne bereit, diesen als Beratungsgrundlage vorzulegen.“