Berlin/Hannover (dpa/lni). Für Pflegeheimbewohner wird es teurer und teurer - auch in Niedersachsen und Bremen steigen die Kosten. Das zeigt eine neue Berechnung des Verbands der Ersatzkassen. Gefordert wird eine Reform.
Für niedersächsische Pflegebedürftige im Heim sind zu tragende Zahlungen gestiegen. Zum 1. Januar lag der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr des Aufenthalts bei 2273 Euro im Monat, wie eine Berechnung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Das waren 80 Euro mehr als vor einem Jahr. Gründe sind vor allem höhere Lohnkosten und die Inflation.
Für Menschen, die im Land Bremen im Pflegeheim leben, fällt der Anstieg drastischer als in Niedersachsen aus: Sie müssen zu Jahresbeginn im ersten Jahr des Aufenthalts durchschnittlich 2740 Euro im Monat zahlen. Das sind 489 Euro mehr als noch vor einem Jahr. Zum 1. Januar mussten im bundesweiten Schnitt im ersten Jahr im Heim 2576 Euro im Monat gezahlt werden - 165 Euro mehr als Anfang 2023.
In den Kosten ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Ausgaben. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Seit 2022 gibt es einen Entlastungszuschlag, den ebenfalls die Pflegekasse zahlt. Er wurde mit einer Reform der Ampel-Koalition gerade zum 1. Januar erhöht. Er steigt bei längerem Heimaufenthalt. Den Eigenanteil nur für die reine Pflege drückt dieser Zuschlag im ersten Jahr im Heim nun um 15 Prozent, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent, ab dem vierten Jahr um 75 Prozent.
Zwar bremsten die höheren Zuschüsse den Kostenanstieg. Doch der Leiter des Verbands der Ersatzkassen in Niedersachsen, Hanno Kummer, sagt: „Selbst die höheren Zuschüsse können eine stärkere finanzielle Belastung der Pflegeheimbewohner nicht verhindern.“ Es werde deutlich, dass es eine grundlegende Finanzierungsreform der Pflegeversicherung auf Bundesebene brauche, um Heimbewohner zu entlasten. Kummer fordert das Land Niedersachsen auf, die Investitionskosten zu übernehmen.
Ausgewertet wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.