Berlin/Hannover (dpa/lni). Nach den Gesprächen zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform will Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) weitere Änderungen am Gesetzesentwurf. „Das gilt insbesondere für das Thema Ausnahmeregelungen. Starre Fristen müssen vermieden werden“, erklärte der Minister am Donnerstag laut einer Mitteilung.

Nach den Gesprächen zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform will Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) weitere Änderungen am Gesetzesentwurf. „Das gilt insbesondere für das Thema Ausnahmeregelungen. Starre Fristen müssen vermieden werden“, erklärte der Minister am Donnerstag laut einer Mitteilung.

Der SPD-Politiker begrüßte, dass an sogenannten Level-1i-Krankenhäusern ambulante Operationen allgemeinmedizinischer Art möglich sein sollen. In Niedersachsen sollen sogenannte Regionale Gesundheitszentren diese Funktion erfüllen. Krankenhäusern sollen für mehr Transparenz künftig Versorgungsstufen, Level genannt, zugeordnet werden.

Die Reformpläne sehen vor, das Vergütungssystem der Kliniken mit seinen Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Damit sollen Krankenhäuser von dem finanziellen Druck entlastet werden, immer mehr Fälle anzunehmen. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen auch einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Im Sommer hatten sich Bund und Länder mehrheitlich auf Grundzüge einer Reform verständigt. Seit mehreren Wochen laufen Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf.