Hannover (dpa/lni). Wer in Schularbeiten zum Beispiel mit Gender-Sternchen schreibt, wird in Niedersachsen nicht dafür bestraft. Der Vorsitzende des Rates der deutschen Rechtschreibung hat deswegen Bedenken.

Der Vorsitzende des Rates der deutschen Rechtschreibung sieht kritisch, dass Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen bei Prüfungen gendern dürfen. Das Bundesland schlage damit einen „Sonderweg“ ein, sagte Josef Lange dem „Göttinger Tageblatt“ (Samstagsausgabe). „Ich sehe es mit Sorge, wenn einzelne Länder in der Bundesrepublik von der einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum abweichen.“

Sonderzeichen innerhalb eines Wortes wie Doppelpunkt, Unterstrich oder Gendersternchen gebe es in der deutschen Rechtschreibung nicht. „Sie führen zu nicht unerheblichen grammatischen Problemen, weil Sätze dadurch entweder nicht korrekt sind oder hoch kompliziert werden“, sagte Lange im Gespräch mit der Zeitung. Sprache müsse verständlich, vorlesbar und übersetzbar sein.

Das Gendern wird nach Angaben des niedersächsischen Kultusministeriums nicht als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit gewertet. Gleichwohl dürften Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler nicht dazu auffordern, obligatorisch auf Sonderzeichen im Wortinnern zurückzugreifen, um geschlechtersensibel zu schreiben.