Lüneburg. 35-Jähriger soll seine gleichaltrige Freundin sowie deren Sohn (4) und Tochter (11) getötet haben. Prozessbeginn in Lüneburg.
Unter großem Medieninteresse hat am Dienstag vor dem Landgericht im niedersächsischen Lüneburg der Prozess um einen sexuell motivierten Dreifachmord an einer Mutter und ihren beiden Kindern begonnen. Angeklagt ist der 35-jährige Lebensgefährte der Ermordeten. Er soll die 35-Jährige sowie deren vierjährigen Sohn und deren elfjährige Tochter im Mai dieses Jahres in Bispingen getötet haben, um sich sexuell zu erregen. Das Mädchen soll er zusätzlich vergewaltigt haben.
Zum Auftakt des Prozesses wurde einer Gerichtssprecherin zufolge die Anklage verlesen. Der Beschuldigte äußerte sich demnach zunächst nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Für das Verfahren setzte das Gericht zunächst Verhandlungstermine bis Anfang Januar an.
Leiche des Mädchens an Feldweg abgelegt
Laut Anklage soll der Beschuldigte das Verbrechen nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin begangen haben. Demnach kehrte er am 16. Mai in den frühen Morgenstunden in deren Wohnung zurück, wo er zunächst die Frau und ihren Sohn erdrosselte. Danach vergewaltigte und erstickte er die Tochter. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen handelte er aus dem Motiv heraus, sich durch die Tötungen zu erregen.
Die Leichen seiner Partnerin und ihres Sohns ließ der Mann in der Wohnung zurück, wo sie nach kurzer Zeit gefunden wurden. Die Leiche der Tochter legte er dagegen an einem Waldweg in der Lüneburger Heide in der Nähe von Schneverdingen ab, sie wurde erst nach zwei Tagen entdeckt.
Angeklagtem droht auch Sicherheitsverwahrung
Der Angeklagte geriet bereits unmittelbar nach dem Verbrechen unter Verdacht und wurde in Untersuchungshaft genommen. Der tatverdächtige Deutsche ist den Angaben zufolge nicht der Vater der Kinder.
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Der Beschuldigte ist wegen dreifachen Mordes sowie schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge und einer Vergewaltigung mit Todesfolge angeklagt. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft droht dem Mann im Fall einer Verurteilung zusätzlich zu einer lebenslangen Haft auch die Anordnung der Sicherheitsverwahrung.