Lüneburg. Der Mann steht wegen Totschlags vor Gericht. Am ersten Prozesstag äußerte er sich über seinen Anwalt zum Motiv für die Tat.
Ein 87 Jahre alter Mann hat zu Beginn eines Prozesses am Landgericht in Lüneburg zugegeben, seine pflegebedürftige Ehefrau getötet zu haben. Der gesundheitlich schwer gezeichnete und mittlerweile vollständig blinde Mann habe über seinen Verteidiger erklärt, seine damals 87 Jahre alte Frau ums Leben gebracht zu haben, um sie zu „erlösen“, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Demnach sah er sich wegen seiner eigenen Behinderung und seines zunehmend verschlechternden Gesundheitszustands nicht mehr in der Lage, seine Frau ausreichend zu pflegen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag vor. Demnach soll der Angeklagte seine Frau im Mai vergangenen Jahres, in der Wohnung eines Seniorenheimes im Kreis Lüneburg, in der die beiden seit einigen Jahren gemeinsam lebten, mit mehreren Messerstichen getötet haben. Anschließend soll er versucht haben, sich selbst mit dem Messer das Leben zu nehmen. Pflegekräfte wurden darauf aufmerksam. Der Mann wurde leicht verletzt.
Tötung der pflegebedürftigen Ehefrau: Sechs Verhandlungstage angesetzt
Als mögliches Motiv deutete der Angeklagte, der auch auf Fragen des Gerichts einging, an, dass ihm nahegelegt worden sein soll, sich von der Pflege seiner Frau zurückzuziehen. Über seinen Anwalt ließ er erklären, dass er seine Frau in dem Heim nicht bedarfsgerecht gepflegt sah. Zudem fürchtete er, von seiner Frau getrennt zu werden. Der Mann hatte sich jahrelang um seine Frau gekümmert, die nach einem Fahrradunfall pflegebedürftig wurde, an Demenz erkrankte und zeitweise im Koma gelegen hatte.
Das Gericht setzte sechs Verhandlungstage an. Ob diese aber auch benötigt werden oder die Beweisaufnahme früher geschlossen werden kann, blieb nach der Aussage des Angeklagten offen. Am zweiten Verhandlungstag sollen ein Polizist, Pflegekräfte und ein Arzt als Sachverständiger gehört werden.