Oldenburg.
Der Entdecker eines wertvollen Goldschatzes auf dem katholischen Friedhof von Dinklage geht nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg wohl leer aus. Das Gericht sah keinen Anspruch des Mannes auf den Schatz oder einen Finderlohn und lehnte deshalb eine Prozesskostenbeihilfe ab. Der Beschluss sei unanfechtbar, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag (Az. 1 W 17/20). Der Mitarbeiter einer Gartenbaufirma hatte im Juni 2016 auf dem Friedhof sieben vergrabene Plastikdosen mit Goldmünzen und Bargeld gefunden. Sie hatten damals einen Wert von fast 500 000 Euro.
Einstweilen verwahrt die Stadt Dinklage im Kreis Vechta die Münzen. Gegen sie wollte der Mann auf Herausgabe klagen. Das OLG sah aber wie zuvor das Landgericht Oldenburg keine Aussichten auf einen Erfolg der Klage. Es liege weder ein Fund noch ein Schatzfund vor.
Eine Fundsache müsse zuvor verloren gegangen sein - die Münzen in den Plastikdosen seien aber gezielt versteckt worden, hieß es. Um einen Schatz handele es sich nur dann, wenn die Sache bereits lange Zeit verborgen gewesen sei. In diesem Fall seien die Wertsachen aber erst kurz zuvor auf dem Friedhof versteckt worden. Das jüngste Prägedatum der Goldmünzen stamme aus dem Jahre 2016. Wer die Gegenstände vergraben hat, konnte bisher nicht geklärt werden.
Die Stadt Dinklage äußerte sich auf Nachfrage nicht zu ihren Plänen für den wertvollen Fund. Auch wenn die Chancen einer Klage gering erschienen, stehe es dem Mann frei, auf eigene Kosten vor Gericht zu ziehen, sagte ein Sprecher. Deshalb warte die Stadt vorerst ab.
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