Hannover. Der 13-jährige Sohn und sein Freund sollen einen Großbrand verursacht haben. Warum das Verwaltungsgericht die Klage der Frau ablehnte.

Die Mutter eines 13-Jährigen aus dem niedersächsischen Elze soll einem Gerichtsurteil zufolge für einen Feuerwehreinsatz nach einem von ihrem Sohn mitverursachten Großbrand gut 36.000 Euro zahlen. Das Verwaltungsgericht in Hannover wies einer Mitteilung zufolge am Mittwoch eine Klage der Frau gegen den entsprechenden Bescheid der Stadt zurück. Die Frau hatte argumentiert, sie habe ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Insgesamt waren im Juni 2019 Kosten in Höhe von etwa 38.000 Euro entstanden, weil der 13-Jährige zusammen mit einem Elfjährigen auf einem brachliegenden Industriegelände ein Großfeuer verursacht hatte, bei dem eine Lagerhalle abbrannte. Die Freiwillige Feuerwehr Elze war mit mehr als hundert Kräften über mehrere Stunden mit den Löscharbeiten beschäftigt und wurde dabei von der Ortswehr der Nachbargemeinde Alfeld unterstützt.

Gericht: Brand entstand durch grob fahrlässiges Handeln der Kinder

Das Gericht befand nun, der Brand sei durch grob fahrlässiges Handeln des Sohns der Klägerin und des Freundes verursacht worden. Laut Aussagen der Kinder bei der Polizei sei das Feuer dadurch entstanden, dass der Elfjährige eine Dämmmatte angezündet habe. Als nur ein kleines Feuer entstanden sei, habe der 13-Jährige ihn als Feigling bezeichnet und ihn angestachelt, die Matte ein zweites Mal anzuzünden, was zu dem Großbrand geführt habe.

Das Gericht sah ein grob fahrlässiges Handeln – „denn die Kenntnis, dass Feuer außerhalb geschlossener Feuerstätten außer Kontrolle geraten könne, sei auch unter Berücksichtigung des Alters der Kinder bereits zu erwarten gewesen“. Die Mutter des 13-Jährigen könne herangezogen werden, denn bei unter 14-Jährigen könnten „die ordnungsrechtlichen Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet werden, die zur Aufsicht über sie verpflichtet sei“.

Der Junge hatte zu Hause ein Feuerzeug entwendet

Dies gelte „unabhängig davon, ob diese ihre Aufsichtspflicht verletzt habe“, befand das Gericht. Die Mutter hatte argumentiert, der Brand sei – jedenfalls durch ihren Sohn – nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden. Ihr Kind habe zwar zu Hause ein Feuerzeug entwendet und mit auf das Industriegelände gebracht, das Feuer sei aber durch das andere Kind angezündet worden.

Das Gericht folgte dem nicht und erklärte die Kosten für die Elzer Feuerwehr in Höhe von 36.284 Euro für rechtmäßig. Die Kosten für die Brandbekämpfer aus Alfeld in Höhe von 1947 Euro muss die Mutter dem Urteil zufolge hingegen nicht zahlen, weil die Satzung der Stadt anders als in Elze keine entsprechende Regelung vorsehe. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich.