Oldenburg. In einem Prozess um Kindesmisshandlung hat der Jurist sich auf Bibelzitate berufen, um Strafmilderungsgründe geltend zu machen.
In einem Prozess um Kindesmisshandlung vor dem Landgericht Oldenburg hat ein Staatsanwalt Strafmilderungsgründe unter anderem mit Zitaten aus der Bibel und unter Berufung auf Ansichten des Papstes begründet. Wie die „Nordwest-Zeitung“ berichtet hatte, hatte sich der Staatsanwalt auf den Bibelsatz „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“ berufen und erklärt, auch Papst Franziskus halte es für in Ordnung, wenn man seine Kinder würdevoll schlage. Die wörtliche Aussage des Staatsanwaltes in dem Berufungsverfahren lasse sich nicht nachvollziehen, sei inhaltlich aber zutreffend, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.
Behörde spricht von "missverständlicher, unangebrachter und nicht zeitgemäßer Wortwahl"
Die Behörde bedauerte in der Mitteilung „die überaus missverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemäße Wortwahl ihres Anklagevertreters.“ Weiter erklärte Sprecher Mathias Hirschmann: „Religiöse Begründungen gehören nicht in ein Plädoyer. Es darf kein Zweifel an staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen aufkommen und schon gar nicht dürfen religiöse Erwägungen sich gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren.“ Der Vorgang vom Mittwoch sei Gegenstand einer internen Aufarbeitung. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde liege nicht vor.
Dem niedersächsischen Justizministerium wurde der Vorfall nach eigenen Angaben am Donnerstagmorgen bekannt. Es sei von der Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Bericht erfordert worden, um den Vorgang bewerten zu können, so ein Ministeriumssprecher. „Dass Kinder ein gesetzliches verbrieftes Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben, steht natürlich außer Frage.“