Lüneburg. Die Bundesagentur stellt neue Apps und Services für Kunden in den Landkreisen Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen bereit.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in der Hochphase der Coronazeit drei neue Online-Angebote entwickelt. Sie unterstützen Betroffene in den Landkreisen Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen dabei, in einer Krisensituation schnell und unkompliziert Leistungen zu beantragen und Anliegen online zu klären.
Neu ist zum Beispiel der „digitale Lotse“: Kunden, die während der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Unterstützungsleistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bei den örtlichen Jobcentern beantragen. Seit zwei Monaten können Betroffene ihren Anspruch in einem neuen eService überprüfen. In fünf einfachen Schritten lässt sich ermitteln, ob möglicherweise ein Anspruch besteht.
Der „digitale Lotse“ ist neu auf den Internetseiten zur Grundsicherung
Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine automatische Weiterleitung zum Antrag auf Arbeitslosengeld II. Der „digitale Lotse“ ist auf den Internetseiten der Grundsicherung zu finden und wird in den kommenden Monaten kontinuierlich optimiert. Die Ergebnisse des Chatbot-Dialogs sind dabei rechtlich nicht bindend. Kunden können sich weiter telefonisch an ihr Jobcenter vor Ort wenden und sich beraten lassen.
Neu ist auch der Chatbot UDO zur Kurzarbeit: Über UDO werden Arbeitgeber von Anfang bis zum Ende durch den Prozess ihrer Anzeige von Kurzarbeit geführt. Seit Anfang April 2020 ist die Website "Kurzarbeit einfach" online, auf der Arbeitgeber sich nicht nur über die Grundlagen von Kurzarbeit informieren können. Chatbot UDO ermöglicht von der Krise betroffenen Arbeitgebern auch, mit Hilfe eines Fragenkataloges Kurzarbeit anzuzeigen. Nun unterstützt UDO auch beim zweiten Schritt: Kurzarbeitergeld erstattet zu bekommen. Hierfür muss der Kurzarbeitergeldantrag plus Abrechnungsliste bei der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen eingehen. Der Chatbot hilft Schritt für Schritt beim Ausfüllen des gesamten Antrags und unterstützt bei aufkommenden Fragen.
Ebenfalls neu: die „Kurzarbeitergeld-App“
In der Coronakrise entwickelt wurde auch die „Kurzarbeitergeld-App“. Die App ermöglicht es Arbeitgebern, Unterlagen und Nachweise zum Kurzarbeitergeld (Kug) digital an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden. Nutzer müssen sich hierfür in den Onlinedienstleistungen der BA nicht zusätzlich anmelden oder registrieren. Nach dem Download der App können Arbeitgeber Unterlagen und Dokumente zu Kug-Anträgen per Smartphone-Kamera einscannen, hochladen und elektronisch an die zuständige Agentur für Arbeit versenden. Über die eingegebene Postleitzahl wird der Betriebssitz ermittelt und die Dokumente automatisch an die richtige Stelle weitergeleitet. Seit Anfang Juni 2020 ist die Kug-App in den App-Stores von Apple und Google zu finden. Der Download ist kostenlos.
Weiterführende Links:
- https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
- https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/
- https://kurzarbeit-einfach.de/
- https://wirvsvirus.org