Lüneburg. Landgericht weist Eilanträge zweier Naturschutzvereine formal ab, bestärkt sie aber inhaltlich. Wolfsfreunde dürfen hoffen.

Rückschlag für die Wolfsschützer: Die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat die von zwei Tierschutzverbänden eingebrachten Klagen gegen den Abschuss zweier Wölfe im Gebiet des Landkreises Uelzen (Niedersachsen) am Donnerstag abgelehnt. Den Antragstellern fehle die erforderliche Antragsbefugnis, heißt es in der Begründung. "Das Gericht sieht im Abschuss des Wolfes keinen Eingriff in die Natur", sagt Peter Blanché, Erster Vorsitzender der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe mit Sitz in Bayern. Der Verein hatte gemeinsam mit dem Freundeskreis freilebender Wölfe in Wolfsburg geklagt. "Wir werden gegen die Entscheidung Einspruch erheben."

Inhaltlich hat das Gericht jedoch rechtliche Bedenken gegen die Abschussgenehmigungen des Landkreises Uelzen geäußert. Ein Abschuss könne nicht auf die neue Vorschrift des § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes gestützt werden. Die Norm erlaube den Abschuss eines Wolfes nur, wenn Schäden bei Nutztierrassen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet werden könnten. Vorliegend stünden die schadensverursachenden Wölfe aber fest, womit der Tatbestand der Norm nicht erfüllt sei.

Identifizierung des Wolfes vor Abschuss schwierig

Im niedersächsischen Umweltministerium hat man den Hinweis des Gerichts zur Kenntnis genommen. "Er entspricht aus unserer Sicht jedoch nicht der Intention des Gesetzgebers, wie sich aus der Begründung klar ergibt. Mit der kürzlichen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wollte der Bund unter anderem Rechtssicherheit für an Entnahmen problematischer Wölfe Beteiligte schaffen. Deswegen hat er in seiner Begründung klargestellt, dass es kein zwingendes Individualisierungserfordernis gibt, wenn ein eigentlich genetisch bestimmter Wolf keine besonderen äußeren Merkmale aufweist", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums auf Abendblatt-Anfrage.

Dies habe auch die Bundesregierung so bestätigt. Würde der Auslegung des Gerichts gefolgt, müssten die Jäger vor dem Abschuss den Wolf sicher identifizieren, was praktisch unmöglich sei.

Drei Wölfe waren zum Abschuss freigegeben

Derzeit gibt es circa 230 Wölfe in Niedersachsen. Drei waren zum Abschuss freigegeben, weil sie Nutztiere gerissen und Schutzzäune überwunden hatten. Es handelt sich um einen Rüden aus dem Rudel bei Ebstorf (Kennung GW1027m) und eine Wölfin aus dem Escheder Rudel (Kennung GW242f, beides Landkreis Uelzen) sowie eine Wölfin aus dem Territorium Herzlake bei Löningen (GW965f, Landkreis Emsland).

Im Fall der Fähen wurde der Vollzug zunächst vom 15. April an aus Tierschutzgründen aber ausgesetzt, um die Versorgung möglicher im Frühjahr geborener Welpen sicherzustellen. Auch auf die Jagd des Rüden wurde aufgrund des Verfahrens am Verwaltungsgericht Lüneburg zunächst abgesehen.

Niedersachsen hat neue Wolfsverordnung

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) hatte eine Art Obergrenze für Wölfe in Deutschland verlangt. Der Bundestag hatte im Dezember ein Gesetz beschlossen, das ermöglicht, Wölfe zum Schutz von Schafen und anderen Weidetieren leichter abzuschießen. Nach Lies' Einschätzung wird der Spielraum dieses Gesetzes allerdings nicht ausreichen, um in den kommenden Jahren damit zurechtzukommen. In Niedersachsen breite sich der Wolf sehr schnell aus.

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Das Umweltministerium in Hannover hatte auf Grundlage des neuen Bundesgesetzes eine neue Wolfsverordnung erarbeitet. Neben Regelungen zum Abschuss geht es um die Prävention. Weidetierhaltern wird nicht mehr pauschal empfohlen, Elektroschutzzäune in Höhe von 1,20 Meter zu errichten. Zum Beispiel am Deich oder in der Lüneburger Heide seien die hohen Zäune weder geeignet noch zumutbar, sagte Lies. Niedersachsen fördert Herdenschutzmaßnahmen für Schafe, Ziegen und Gatterwild mit bis zu 100 Prozent.

Peter Blanché, Erster Vorsitzender der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, sieht bei den Herdenschutzmaßnahmen allerdings Verbesserungsbedarf. So gebe es zahlreiche unbearbeitete Anträge auf Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer. "Es kann nicht sein, dass der Wolf zum Abschuss freigegeben wird, statt ausreichende Schutzmaßnahmen für die Herden zu ergreifen", sagt er.