Hannover. Das Landgericht Hannover wollte wegen des Online-Marktplatzes Ticketbande verhandeln. Die Beklagten waren “verhindert“.

Verhandlung geplatzt: Wegen einer Zugverspätung konnte das Landgericht in Hannover am Donnerstag nicht wie geplant über den Weiterverkauf personalisierter Tickets für Konzerte oder auch Bundesligaspiele verhandeln.

Es geht in dem Zivilprozess um die Frage, ob personalisierte Eintrittskarten weiterverkauft werden dürfen. Solche Tickets darf nach den Vorgaben der Veranstalter nur derjenige nutzen, dessen Name aufgedruckt ist. Die Veranstalter hoffen, damit den Schwarzmarkthandel mit Tickets eindämmen zu können.

Klage gegen "Ticketbande"

Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft klagt gegen den Online-Marktplatz Ticketbande mit Sitz in den Niederlanden. Der Weiterverkauf von Karten sei wettbewerbswidrig, wenn das Risiko, von Veranstaltern abgewiesen zu werden, nicht genannt werde, sagte Johannes Ulbricht vom Bundesverband zu dem Verfahren (Aktenzeichen: 74 O 58/17).

Der Verhandlungstermin am Donnerstag wurde schon nach kurzer Zeit beendet, weil die Vertreter des Online-Marktplatzes wegen einer Zugstörung das Gericht nicht rechtzeitig erreichen konnten. Zu einem Austausch der Argumente vor Gericht kam es somit nicht. Es werde nun in einem schriftlichen Verfahren entschieden, sagte der zuständige Richter. Wann es eine Entscheidung gibt, ist noch nicht bekannt.

Der internationale Ticket-Schwarzmarkt treibt die Preise für Karten in die Höhe, so können online fast 1250 Euro für zwei Konzerttickets für Sopran-Star Anna Netrebko in der Hamburger Elbphilharmonie fällig werden.