Hannover. Mit den Regelungen will Niedersachsen Klinik-Mordserien wie in Oldenburg und Delmenhorst künftig verhindern.
Niedersachsens Landesregierung will mit einer Novellierung seines Bestattungsgesetzes die Sicherheit von Patienten verbessern. Der Entwurf sehe unter anderem ärztliche Meldepflichten bei der äußeren Leichenschau sowie die Möglichkeit einer erweiterten inneren Leichenschau durch rechtsmedizinische Institute vor, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Hannover mit. Das Kabinett habe beschlossen, die Novelle in den Landtag einzubringen. Das Parlament hatte den Entwurf bereits im vergangenen Jahr im Kern gebilligt, wegen der verkürzten Legislaturperiode aber nicht mehr formell verabschiedet.
Mit dem geänderten Gesetz werde es künftig leichter möglich sein, die Todesursache von Patientinnen und Patienten festzustellen, sagte ein Regierungssprecher. Kriminelles Handeln solle in Niedersachsens Kliniken frühzeitig entdeckt und gestoppt werden. Eine Klinik-Mordserie wie in Oldenburg und Delmenhorst solle nicht mehr möglich sein.
Aufklärung der Todesursachen bei Kindern verbessert
Durch die neuen Vorgaben bei der Leichenschau könnten beispielsweise den Verstorbenen zuvor verabreichte Substanzen festgestellt werden, hieß es weiter. Außerdem werde die Erkennung und Aufklärung der Todesursache von Kindern optimiert, die vor ihrem sechsten Lebensjahr gestorben sind. In Zweifelsfällen solle die Todesursache durch eine Obduktion geklärt werden können.
In Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst soll der Ex-Krankenpfleger Niels H. zwischen 2000 und 2005 mutmaßlich mehr als 100 Menschen ermordet haben. Er spritzte Patienten Medikamente, um absichtlich lebensbedrohliche Herzprobleme bis hin zum Herzflimmern auszulösen. Anschließend reanimierte er seine Opfer, um als Held zu erscheinen. Für sechs Taten verbüßt H. bereits eine lebenslange Haftstrafe. Der Prozess wegen der weiteren mutmaßlichen Taten soll im Oktober beginnen.