Hannover. Nach einem Hinweis auf Radikalisierung verlor der Muslim seinen Job am Flughafen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies seine Klage ab.
Die Entlassung eines mutmaßlichen Salafisten aus einem Job im sicherheitsrelevanten Frachtbereich des Frankfurter Flughafens war rechtens. Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Donnerstag eine Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Zuverlässigkeitsbescheinigung abgewiesen. Diese war ihm nach einem Hinweis des niedersächsischen Verfassungsschutzes auf eine islamistische Radikalisierung entzogen worden. Daraufhin wurde dem Mann gekündigt.
Laut Verfassungsschutz hatte der aus Niedersachsen stammende Mann sich radikalisiert und Anschläge befürwortet. Der Kläger gab vor, er sei gläubiger Muslim, aber nicht radikal.
Der Mann hatte rund zwei Jahre lang im sicherheitsrelevanten Luftfrachtbereich des Frankfurter Flughafens gearbeitet. Der Verfassungsschutz hatte der Luftsicherheitsbehörde im Juni 2016 mitgeteilt, der Mann äußere sich immer radikaler in Bezug auf religiöse Fragen. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Zuverlässigkeitsbescheinigung 2012 hatte der Mann in Niedersachsen gewohnt, war später aber nach Hessen umgezogen.