Göttingen. Seit 2014 ist der Club verboten. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht soll am Mittwoch erneut entscheiden.
Mit dem Verbot der Hells Angels in Göttingen wird sich am Mittwoch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht beschäftigen. Innenminister Boris Pistorius (SPD) hatte den Verein „Hells Angels MC Charter Göttingen“ im Oktober 2014 als ersten Rockerclub in Niedersachsen mit sofortiger Wirkung verboten. Dagegen hat der betroffene Ableger der „Höllenengel“ Klage eingereicht. Das Gericht werde voraussichtlich noch am Mittwoch eine Entscheidung fällen, teilte eine Sprecherin des Gerichts in Lüneburg mit. „Es werden die üblichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen“, sagte sie. Die Polizei werde Präsenz zeigen.
Zweck und Tätigkeit des Clubs liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, hatte Pistorius das Verbot begründet. Einzelne Mitglieder hätten Straftaten begangen, die dem Verein zuzurechnen seien. Die Straftaten ließen eine bewusste Absage an das Gewaltmonopol des Staates erkennen. Für das Ministerium geht es den Hells Angels vor allem um eine gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung, für die der Verein entsprechende finanzielle Mittel benötigt. Dagegen verbindet die Göttinger Hells Angels nach eigener Darstellung vor allem die Freude am Motorradfahren.
Ab 1983 sind nach und nach Ortsclubs verboten worden
Der Göttinger Club war bereits im April vergangenen Jahres vor das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gezogen, scheiterte aber mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Verbot. Der Verein habe sich damals nur gegen den Vorwurf gerichtet, er wende sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, erklärte OVG-Sprecherin Andrea Blomenkamp. Die Rocker hätten es versäumt, sich gegen den zweiten Verbotsgrund zu wenden, wonach ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufe. „In der Sache selbst hat das Gericht damals keine Entscheidung getroffen“, betonte Blomenkamp. „Die Verbotsgründe selbst wurden im Eilverfahren nicht inhaltlich überprüft. Dies wird dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.“
Seit 1983 sind bundesweit mehrere Ortsclubs der Hells Angels verboten worden. Zunächst traf es das sogenannte Charter in Hamburg, später regionale Ableger etwa in Düsseldorf, Flensburg, Kiel, Frankfurt, Köln oder Bremen. In den vergangenen Jahren haben sich eine ganze Reihe von Ablegern selbst aufgelöst, so in Hannover. Die Clubs könnten so versucht haben, der Beschlagnahme des Vereinsvermögens zuvorzukommen. Auch Ortsgruppen anderer Rocker-Organisationen wurden in den vergangenen Jahren mancherorts aufgelöst.