Lüneburg. Dafür hat das Gericht in der nächsten Woche zwei Verhandlungstage ausgesetzt. Unter Umständen könnte die Verhandlung eingestellt werden.
Im Auschwitz-Prozess vor dem Lüneburger Landgericht wird nun umfassend untersucht, ob der angeklagte frühere SS-Mann noch dauerhaft verhandlungsfähig ist. Das Gericht sagte am Donnerstag die beiden für kommende Woche geplanten Prozesstage ab. Wegen der angegriffenen Gesundheit des 93 Jahre alten Oskar Gröning waren bereits mehrere Sitzungstermine verschoben worden. Gröning wird Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz vorgeworfen.
Gerichtssprecherin Frauke Albers sagte, wenn das Gutachten vorliege, könne entschieden werden, wie das Verfahren fortgesetzt werde. Bisher sei als nächster Verhandlungstermin der 17. Juni geplant. Sollte das Gericht die dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten feststellen, würde das Verfahren gegen ihn eingestellt.
Gröning steht seit Mitte April vor Gericht. Er hatte sich zum Prozessbeginn zu seiner moralischen Mitschuld bekannt. Er gestand, in Auschwitz Geld der Häftlinge eingesammelt und an die SS weitergeleitet zu haben.