Lüneburg . Die Verhandlung in Lüneburg musste erneut abgesagt werden
Im Auschwitz-Prozess hat das Lüneburger Landgericht am Donnerstag die Verhandlung wegen einer Erkrankung des Angeklagten Oskar Gröning, 93, zunächst abgesagt. Gröning habe am Morgen nicht aus dem Bett aufstehen können, sagte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch. „Für heute sehe ich daher keine Möglichkeit, die Verhandlung durchzuführen.“
Ursprünglich hatte die Zeugin Irene Weiss aussagen sollen, die eigens aus Fairfax in den USA zu der Verhandlung angereist war. Bereits am Mittwoch war ein Verhandlungstag wegen gesundheitlicher Probleme des Angeklagten vorzeitig abgebrochen worden. Die Kammer werde versuchen, einen medizinischen Spezialisten einzusetzen, der sich mit der Verhandlungsfähigkeit Grönings auseinandersetzen solle, sagte Kompisch.
Der frühere Buchhalter von Auschwitz, Oskar Gröning, muss sich in dem Prozess vor dem Lüneburger Landgericht wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verantworten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der heute 93-Jährige Spuren der Massentötung verwischt, indem er half, an der Bahnrampe in Auschwitz-Birkenau Gepäck wegzuschaffen. Gröning hatte zu Beginn des Prozesses gesagt: „Für mich steht außer Frage, dass ich mich moralisch mitschuldig gemacht habe.“