Der eine träumte davon, getötet zu werden, der andere davon, eine Leiche zu zerstückeln: Nach dem Mord an einem Geschäftsmann aus Hannover muss sich ein Polizeibeamter vor Gericht verantworten.

Dresden. Mit schockierenden Details und bizarren Fantasien hat in Dresden der Prozess um den grausigen Tod eines Geschäftsmannes aus Hannover begonnen. Ein Kriminalbeamter soll ihn vor neun Monaten auf eigenen Wunsch im Keller einer Pension im Osterzgebirge umgebracht, die Leiche dann zerteilt und neben dem Haus verscharrt haben.

Der mutmaßliche Täter und das Opfer hatten sich in einem Kannibalen-Forum im Internet kennengelernt und verabredet. Der 56-Jährige ist wegen Mordes und Störung der Totenruhe angeklagt. Bei seiner Festnahme im November 2013 hatte der Beamte des sächsischen Landeskriminalamtes die Tat gestanden. Später bestritt er aber, den anderen Mann umgebracht zu haben. Das Opfer habe sich selbst getötet. Seinem Anwalt zufolge fühlt er sich vorverurteilt.

Die Anklageschrift offenbart grausige Details über das Geschehen am 4. November 2013. Es gibt aber keine Belege, dass Teile der Leiche gegessen wurden. Schon Stunden vor dem Tod des 59-Jährigen hatte der mutmaßliche Täter auf Video ein „Schlachtfest“ angekündigt. Laut Anklage soll er dem Geschäftsmann, der freiwillig zu ihm nach Sachsen gekommen war, ein Seil um den Hals gelegt und ihn dann mit einem Flaschenzug nach oben gezogen und so erdrosselt haben. Danach soll er die Leiche mit einer Elektrosäge zerteilt haben.

„Wunsch, geschlachtet und verspeist zu werden“

„Der Angeschuldigte filmte wesentliche Teile der Zerstückelung, um sich später durch das Anschauen des Films sexuell zu erregen“, hieß es. Sexuelle Motive hatte er bei seiner Verhaftung bestritten. Allerdings soll es im Video zahlreiche Belege für diesen Beweggrund geben. Verteidiger Endrik Wilhelm verlas eine Erklärung. Darin schilderte er, dass sich sein Mandant durch die Medienberichterstattung bereits verurteilt fühle.

Der Beschuldigte habe den 59-jährigen nicht getötet. Vielmehr habe der sich in der Schlinge selbst erdrosselt. Die Verteidigung sprach von einem „hochgradig pathologischen Wunsch, geschlachtet und verspeist zu werden“. Tatsächlich belegen ein paar vom Gericht verlesene SMS und E-Mails, dass der Geschäftsmann entsprechende Fantasien hegte.

Die Verteidigung ging auch auf das anfängliche Geständnis ihres Mandanten ein. Angeblich wollte er mit der „Wahrheit nicht vorschnell in die Offensive gehen“. Das Video habe er selbst gelöscht, weil er bei dessen Anblick Abscheu empfand. In der Anklage ist auch ein Satz vermerkt, den der Angeklagte in die Kamera sagte: „Dass ich mal so weit sinke, hätte ich nie gedacht.“

Blitzlichtgewitter im Verhandlungssaal

Der Beschuldigte sah sich beim Betreten des Verhandlungssaales einem Blitzlichtgewitter ausgesetzt. Dennoch wirkte er gefasst und lächelte - wohl aber aus Nervosität – gelegentlich in die Kameras. Das Verlesen der Anklageschrift nahm er regungslos zur Kenntnis. Angaben machte er nur zur Person und allgemein zu seinen Lebensumständen. Verteidiger Wilhelm wollte aber nicht ausschließen, dass er sich im Laufe des Prozesses noch äußert.

Zugleich verlangte er, eine 3-D-Simulation des Tötungsherganges zu erstellen. Sie soll Klarheit darüber bringen, ob sich das Opfer in der Schlinge selbst töten konnte. Das Gericht hat knapp 20 Zeugen und 4 Sachverständige geladen, darunter auch mehrere Menschen, die sich zuvor mit dem Beschuldigten und dem Opfer im Kannibalen-Forum ausgetauscht hatten. Der Prozess wird am 1. September fortgesetzt.