Die Staatsanwaltschaft Hannover will den Freispruch für Ex-Bundespräsident Christian Wulff nicht akzeptieren und hat deshalb Revision angekündigt. Wulff selbst plant wie auch Freund Groenewold, ein Buch zu schreiben.

Hannover/Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Revision gegen den Freispruch von Ex-Bundespräsident Christian Wulff eingelegt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur reichte die Behörde am Mittwoch beim Landgericht in Hannover ihren Antrag ein.

Eine inhaltliche Begründung lieferte die Behörde zunächst nicht. Diese muss sie erst vorlegen, wenn ihr das Gericht eine schriftlich ausformulierte Urteilsbegründung zugestellt hat.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte: „Das Gericht hat bei der mündlichen Urteilsverkündung zwar eine Begründung geliefert, aber wir halten sie inhaltlich für falsch.“

Ob der Korruptionsprozess gegen Wulff damit erneut aufgerollt werden muss, muss nun der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe entscheiden. Damit eine Revision Erfolg hat, muss die Staatsanwaltschaft dem Gericht Verfahrensfehler nachweisen.

Wulffs Verteidiger reagierten auf den Revisionsantrag gelassen. „Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor Monaten angekündigt, rechts- und fristwahrend Revision zur Überprüfung des Urteils einzulegen“, teilten die Anwälte Bernd Müssig und Michael Nagel mit. Aus ihrer Sicht hat eine Revision keine Chance auf Erfolg.

Revision hatte sich angedeutet

Die Revision hatte sich bereits vor der Urteilsverkündung angedeutet. Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer hatte in seinem Plädoyer betont, das Gericht habe nicht alle vorliegenden Zeugen und Beweise ausreichend gewürdigt.

„Das Gericht hat die vorliegenden Erkenntnisquellen nicht ausgeschöpft“, sagte er. Weitere Zeugen müssten gehört sowie Aktenvermerke und Mails gewürdigt werden. Ursprünglich hatte der Prozess bis April dauern sollen.

Strafurteile von Landgerichten können nur vom BGH im Revisionsverfahren als einzige und letzte Instanz überprüft werden. Eine Berufung kann gegen das Urteil eines Landgerichts nicht eingelegt werden – das gilt auch für den Freispruch für Wulff.

Entsprechend Paragraf 341 der Strafprozessordnung wird die Revision zunächst schriftlich und ohne Begründung binnen einer Woche nach der Urteilsverkündung bei dem Gericht eingelegt, dessen Urteil angefochten wird. Begründet werden muss die Revision erst binnen eines Monats nachdem das Urteil vom Gericht den Verfahrensbeteiligten zugestellt wurde.

Urteil muss bis 2. Mai formuliert sein

Im Fall Wulff muss spätestens zum 2. Mai das Urteil vom Gericht schriftlich ausformuliert vorliegen. Für die Entscheidung des BGH zur Zulassung der Revision gibt es keine Fristen – in der Regel dauert dies aber einige Monate.

Im Revisionsverfahren gibt es keine neue Beweisaufnahme – der BGH überprüft nur, ob Verfahrensfehler gemacht wurden. Verteidigung, Staatsanwaltschaft oder Nebenklage können mit der Revision Fehler im Prozess rügen, etwa, dass Beweisanträge zu Unrecht abgelehnt wurden. Auch kann überprüft werden, ob das Strafgesetzbuch richtig ausgelegt oder Beweise in der Urteilsbegründung stimmig gewürdigt wurden.

Beanstandet der BGH ein Urteil, so wird dadurch eine neue Beweisaufnahme notwendig. Dann wird der Fall neu verhandelt – im Normalfall von einer anderen Kammer desselben Gerichts, das die ursprüngliche Entscheidung gefällt hat. Bestätigt der BGH ein Urteil, ist es rechtskräftig.

Wulff und Groenwold schreiben Bücher

Wulff war am vergangenen Donnerstag vom Landgericht Hannover freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 54-Jährigen zur Last gelegt, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile im Amt angenommen zu haben.

Es ging um rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten. Von dem befreundeten Filmfinancier David Groenewold, der wegen Vorteilsgewährung mitangeklagt war, hatte er sich 2008 zu einem Oktoberfestbesuch einladen lassen und später für ein Projekt Groenewolds bei Siemens geworben.

Der Filmfinancier musste sich wegen Vorteilsgewährung verantworten, die Revision bezieht sich auch auf seinen Freispruch. Beide Männer hatten die Einladung mit ihrer Freundschaft begründet. Zudem betonte Wulff, von der Teilübernahme der Hotelkosten zunächst nichts gewusst zu haben.

Die Ereignisse rund um den Korruptionsprozess wollen Wulff und Groenewold nun offenbar mit jeweils eigenen Büchern aufarbeiten. Das schreibt das Magazin Gala. Auch wegen des Buchprojektes soll sich Wulff derzeit medial zurückhalten.

Groenewolds Buch solle laut Gala das Thema Freundschaft beinhalten. Der Prozess habe Groenewold und Wulff noch enger zusammengeschweißt. Auch merkantile Gründe könnten für die beiden Buchprojekte nicht ausgeschlossen werden.

Bei der Siegesfeier von Wulff und Groenewold im Haus von Wulff-Anwalt Michael Nagel nannten die beiden als ihre aktuelle Devise: „Durchstarten und Geld verdienen.“