Aufgrund eines Formfehlers muss die Piratenpartei neu wählen. Ein nicht wahlberechtigtes Parteimitglied hatte seine Stimme abgegeben.

Hildesheim. Die niedersächsischen Piraten müssen wegen eines Formfehlers ihre Listenkandidaten für die Landtagswahl im Januar 2013 noch einmal wählen. Hintergrund ist, dass bei der Versammlung im April mindestens ein Mitglied eine Stimme abgab, das gar nicht wahlberechtigt war. Das teilte die Partei am Mittwoch in Hildesheim mit. Der Urnengang soll voraussichtlich am 21. und 22. Juli während des Programmparteitags der Piraten in Wolfenbüttel wiederholt werden. Theoretisch könnte es bei der Neuaufstellung der Listenkandidaten zwar zu Änderungen kommen, davon wird in der Piratenpartei aber bislang nicht ausgegangen.

Piraten-Landeschef Andreas Neugebauer sagte zur Erläuterung, bei dem nicht wahlberechtigten Parteimitglied habe es sich um einen Bürger eines anderen EU-Landes gehandelt. Vor der Wahl habe die Wahlkommission versäumt, ihn nach seinem Ausweis zu fragen. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen in Deutschland dauerhaft lebende Bürger anderer EU-Länder nicht wählen.

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Das Landesschiedsgericht war aktiv geworden, nachdem drei Einsprüche gegen die erste Wahl eingelegt worden waren. Sie richteten sich auch gegen die Zeit, die die Kandidaten auf dem Parteitag für ihre Vorstellung hatten, und gegen die Fehler bei der Akkreditierung zum Parteitag.

Die Piraten haben gute Chancen, bei der Wahl in den Landtag zu kommen. Nach der jüngsten NDR-Umfrage liegen sie bei acht Prozent. Spitzenkandidat soll Meinhart Krischke Ramaswamy aus Göttingen werden. (dpa)