Schwerin (dpa/mv). Das Grundgesetz feiert 75-jähriges Bestehen. Anlass genug für zahlreiche Politiker, die Verfassung Deutschlands zu loben. Aus einem Lager kommt aber auch klare Kritik.
Zum Jubiläum des inzwischen seit 75 Jahren geltenden Grundgesetzes haben zahlreiche Politiker die Bedeutung der verfassungsrechtlichen Basis der Bundesrepublik Deutschland betont. „Es ist ein Grund zur Freude, dass wir heute in einem vereinten Deutschland in Frieden, Freiheit und Demokratie leben“, wurde Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin und Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstag im Rahmen eines Festaktes des Bundespräsidenten zitiert. „Wir haben allen Grund, 75 Jahre Bundesrepublik Deutschland zu feiern. Seit 1990 gehören auch die ostdeutschen Länder dazu.“
Das Grundgesetz trat am 23. Mai 1949 in Kraft und markiert damit das Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland. Dass die ostdeutschen Länder seit über 30 Jahren dazugehören, hänge auch direkt mit dem Grundgesetz zusammen, erklärte Schwesig. „Am Anfang des Grundgesetzes stehen Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Demonstrationsfreiheit. Hinzu kommt das Recht auf freie und geheime Wahlen.“ Genau dafür seien die Bürgerinnen und Bürger in den ostdeutschen Ländern im Herbst 1989 auf die Straße gegangen. „Die Werte des Grundgesetzes hatten große Anziehungskraft.“
Dass 75 Jahre Grundgesetz gefeiert würden, führe den Umstand vor Augen, dass die „Feierlichkeiten oft aus einer stark westdeutschen Perspektive betrachtet werden“, sagte Daniel Peters, Vorsitzender der CDU Mecklenburg-Vorpommern, in einer Pressemitteilung. Die deutsche Einheit sei ein fortwährender Prozess. „Die Unterschiede zwischen Ost und West sind immer noch spürbar, sei es in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, in der Infrastruktur oder im gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Das Grundgesetz bilde dabei die „Grundlage für unser gemeinsames Zusammenwachsen, doch es erfordert kontinuierliche Anstrengungen, diese Einheit zu vollenden“.
Mecklenburg-Vorpommerns AfD-Fraktionsvorsitzender Nikolaus Kramer lobte das Grundgesetz „als leuchtendes Beispiel für den Schutz der Grundrechte und des Rechtsstaats“. Zeitgleich äußerte der 47-Jährige sein Missfallen an den Corona-Maßnahmen während der Pandemie. Diese hätten „das Vertrauen vieler Bürger in den Rechtsstaat erschüttert. Ebenso hat die Migrationskrise offenbart, dass unser Staat bei der Durchsetzung bestehender Gesetze nicht immer die notwendige Stärke gezeigt hat.“
Peters hingegen betonte die Bedeutung des Kampfes „gegen politische Extreme und für die Stärkung unserer demokratischen Werte“. Gerade in Ostdeutschland sei zu sehen, wie wichtig es ist, das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen zu stärken und ihnen eine Perspektive zu bieten. „Das Grundgesetz gibt uns hierfür den notwendigen Rahmen. Es verpflichtet uns zur Solidarität und zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“ Ähnlich äußerte sich auch Schwesig. Sie sei „sehr dankbar, dass viele Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten ein klares Signal für die Demokratie gesetzt haben.“
In Mecklenburg-Vorpommern finden am Donnerstag mehrere Feiern zu Ehren des Grundgesetzes statt.