Schwerin (dpa/mv). Ein leichterer Abschuss von Wölfen nach Übergriffen auf Weidetiere ist vereinbart, stößt aber auf juristischen Gegenwind. Urteile in Niedersachsen könnten die in MV geplante Verordnung aufhalten.
Nach der Wolfsattacke auf eine Schafherde Anfang April in Vorpommern wächst der Druck auf die Behörden, die angekündigte Vereinfachung von Wolfsabschüssen zu verwirklichen. Doch Gerichtsentscheidungen in Niedersachsen sorgen im Schweriner Umweltministerium für Verunsicherung. Staatssekretärin Elisabeth Aßmann (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur, man warte auf die schriftliche Begründung eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom 12. April.
Die Bundesländer mit erhöhtem Wolfsaufkommen hatten sich im März auf Kriterien geeinigt, um nach Angriffen auf Weidetiere den Abschuss von Wölfen am Ort des Geschehens zu vereinfachen. Bei diesem Schnellverfahren muss nicht mehr, wie bisher erforderlich, eine DNA-Analyse zur Bestimmung eines einzelnen Tieres abgewartet werden. Stattdessen kann für 21 Tage in einem Radius von 1000 Metern um den Fund eines gerissenen Nutztiers ein Wolf geschossen werden.
Das niedersächsische Umweltministerium hatte Ende März einen Wolf zum Abschuss freigegeben. In Neustadt am Rübenberge (Region Hannover) soll das Tier mehrere Nutztiere gerissen haben. Damit begründete das Ministerium das erstmals angewandte Schnellverfahren. Mehrere Tier- und Naturschutzvereine hatten Eilanträge eingereicht, um die Abschussgenehmigung zu stoppen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hielt es dann für nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar, dass die Abschussgenehmigung nicht nur auf den Wolf bezogen wurde, der das Rind gerissen hatte. Das OVG in Lüneburg entschied ebenfalls gegen die Abschussgenehmigung. Allerdings lag die Begründung zunächst nicht vor.
Stehe in der Begründung, dass für die Genehmigung von Wolfsabschüssen im Schnellverfahren das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden müsse, werde es für die geplante Ministerverordnung in Mecklenburg-Vorpommern schwierig, sagte Aßmann. Stehe in der Begründung, dass eine Verordnung statt der in Niedersachsen erteilten Einzelgenehmigung nötig sei, sehe es für die Pläne in MV gut aus. Dann sei sie optimistisch, dass zum 1. August die Ministerverordnung in Kraft treten könne.
Das Bundesumweltministerium hatte angekündigt, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu prüfen, sobald die Begründung vorliegt. Die von der Umweltminister-Konferenz am 1. Dezember 2023 einstimmig beschlossene Schnellabschuss-Regelung basiere auf einem wissenschaftlich gut begründeten Fundament und stehe nach Ansicht des Ministeriums im Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz, hieß es.
Zuletzt waren in MV Anfang April in Redderstorf bei Bad Sülze (Landkreis Vorpommern-Rügen) 19 Schafe einer großen Herde mutmaßlich Opfer eines Wolfsangriffes geworden. Der Landesbauernverband erklärte, es sei bereits der dritte Wolfsangriff in der Gegend in diesem Jahr gewesen. Bauernpräsident Karsten Trunk sagte: „Die Situation erfordert dringendes Handeln der Verwaltung. Wir stehen hinter der Forderung von Schäfer Ingo Stoll nach einer sofortigen Entnahme des Wolfes.“