Schwerin (dpa/mv). Kinder und Jugendliche in MV sollen mehr mitreden und sich beteiligen können. Damit das klappt, gibt es nun ein eigenes Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz.

Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern haben von Dienstag an mehr Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten. Dann tritt das Mitte März vom Landtag beschlossene Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz in Kraft, womit das Land die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen vor allem im kommunalen Bereich, aber auch überregional stärken will. „Wir etablieren damit klare Beteiligungsrechte und spezifische Regelungen für Kinder- und Jugendgremien auf kommunaler Ebene“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Sonntag.

So stehe Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien zum Beispiel in kommunalen Vertretungsorganen und Ausschüssen künftig ein Anhörungs-, Rede- sowie Antragsrecht zu. „Ich erhoffe mir, dass die Kommunen von sich aus junge Menschen ermuntern und befördern, sich aktiv vor Ort einzubringen und ihre Interessen zu vertreten“, sagte Drese. Positive Beispiele gebe es bereits in Malchow, Wismar, Torgelow, Stralsund oder Schwerin.

Um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Planungen der Landesregierung sicherzustellen, gebe es eine eigene Geschäftsstelle. Damit betrete Mecklenburg-Vorpommern partizipatives Neuland. „Kinder und Jugendliche bringen neue Perspektiven mit“, sagte Drese. Das sei für altbewährte Gremien manchmal anstrengend und ungewohnt, „erweitert aber den Horizont und kann dazu führen, die eigene Stadt oder Gemeinde durch eine andere Brille zu sehen“.