Schwerin (dpa/mv). Ältere Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Rentner, deren Ansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind, können noch bis zum 30. September Geld aus einem Härtefallfonds beantragen. Darauf hat Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Mittwoch hingewiesen. Anspruchsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung von 2500 Euro vom Bund, die das Land auf 5000 Euro verdoppelt.
Ältere Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Rentner, deren Ansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind, können noch bis zum 30. September Geld aus einem Härtefallfonds beantragen. Darauf hat Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Mittwoch hingewiesen. Anspruchsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung von 2500 Euro vom Bund, die das Land auf 5000 Euro verdoppelt.
Drese appellierte, rasch einen möglichen eigenen Anspruch zu prüfen und auch das eigene Umfeld zu informieren. Bisher bleibe die Zahl der Anträge hinter den erwarteten zurück.
Antragsberechtigt sind Drese zufolge bei den DDR-Renten etwa ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post in der DDR und des Gesundheits- und Sozialwesens, Balletttänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind. Die Rente darf maximal 830 Euro netto betragen, wie es hieß.
Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge sind Drese zufolge dann antragsberechtigt, wenn sie ebenfalls eine solch geringe Netto-Rente beziehen, vor dem 1. April 2012 in Deutschland aufgenommen wurden und zu diesem Zeitpunkt mindestens 50 Jahre (Spätaussiedler) beziehungsweise 40 Jahre (Kontingentflüchtlinge) alt waren.