Schwerin (dpa/mv). Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will die finanzielle Unterstützung der Betreuungsvereine in diesem Jahr deutlich ausbauen. 680.000 Euro sollen zur Wahrnehmung von sogenannten Querschnittsaufgaben fließen, teilte das Sozialministerium in Schwerin am Donnerstag mit. Im Vorjahr seien es nur 180.000 Euro gewesen. Ehrenamtliche Betreuer kommen zum Einsatz, wenn Menschen ihre Geschäfte nicht mehr selbst erledigen können.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will die finanzielle Unterstützung der Betreuungsvereine in diesem Jahr deutlich ausbauen. 680.000 Euro sollen zur Wahrnehmung von sogenannten Querschnittsaufgaben fließen, teilte das Sozialministerium in Schwerin am Donnerstag mit. Im Vorjahr seien es nur 180.000 Euro gewesen. Ehrenamtliche Betreuer kommen zum Einsatz, wenn Menschen ihre Geschäfte nicht mehr selbst erledigen können.

Anfang Juni hatte die Liga der freien Wohlfahrtsverbände Alarm geschlagen: Wegen Geldmangels stelle der erste Betreuungsverein die Rekrutierung, Schulung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer ein. Der Verband warf dem Land vor, die Finanzierung nicht rechtzeitig geregelt zu haben. Gewissermaßen auf den letzten Drücker hatte Mecklenburg-Vorpommern die vom Bund beschlossene Reform von Vormundschafts- und Betreuungsrecht Ende vergangenen Jahres in Landesrecht überführt.

Sozialstaatssekretärin Sylvia Grimm machte nun auch Vereinen in akuter Finanznot ein Angebot: „Um Betreuungsvereinen, die in Existenznot geraten sind, so schnell wie möglich helfen zu können, wurde die Auszahlung der Grundausstattung vorgezogen. Die Zusatzausstattung wird nach Ablauf der Antragsfrist gesondert neu festgelegt“.

Die Höhe der Grundausstattung beträgt nach der vor wenigen Tagen in Kraft getretenen geänderten Verordnung nun 20.400 Euro, zuvor waren es nur 6000 Euro. Dieser Betrag wurde im Juni von den Vereinen als unzureichend bezeichnet. Auch die Zusatzausstattung für begleitete ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern stieg mit den Änderungen von 200 auf 680 Euro.