Schwerin (dpa/mv). Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) dringt auf eine Verlängerung des verringerten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der Gastronomie über das Jahresende hinaus. „Die Krise ist noch nicht vorbei. Es liegt im Interesse der Branche und auch der Bürgerinnen und Bürger, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz beibehalten wird“, sagte Schwesig laut einer am Freitag in Schwerin veröffentlichten Mitteilung.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) dringt auf eine Verlängerung des verringerten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der Gastronomie über das Jahresende hinaus. „Die Krise ist noch nicht vorbei. Es liegt im Interesse der Branche und auch der Bürgerinnen und Bürger, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz beibehalten wird“, sagte Schwesig laut einer am Freitag in Schwerin veröffentlichten Mitteilung.
Der Mehrwertsteuersatz war als Reaktion auf die Umsatzeinbrüche in der Gastronomie während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Nach der bisherigen Regelung gilt der ermäßigte Satz noch bis Ende dieses Jahres. Medienberichten zufolge soll es darüber hinaus keine Verlängerung durch die Bundesregierung geben. Damit würden - wie auf Getränke - dann auch wieder für Speisen 19 Prozent fällig.
Das Gastgewerbe gehöre zu den Branchen, die am härtesten durch die Corona-Pandemie getroffen worden seien, Restaurants und Hotels hätten zeitweise sogar schließen müssen. Zudem habe die Branche nun mit deutlich gestiegenen Energiepreisen und Zurückhaltung der Verbraucher zu kämpfen, begründete Schwesig ihre Forderung. „Der Tourismus und das Gastgewerbe brauchen auch in den nächsten Jahren verlässliche Unterstützung. Deshalb sollte die Mehrwertsteuersenkung dauerhaft sein“, sagte Schwesig, forderte zugleich aber eine ganzjährige Beschäftigung im Tourismus und gute Bezahlung der Beschäftigten.
Mit dem Vorschlag renne die Ministerpräsidentin bei der FDP offene Türen ein, betonte FDP-Landes- und Fraktionschef René Domke. Ein dauerhaft ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie schaffe Planungssicherheit und Akzeptanz. „Entlastet werden am Ende die Verbraucher und dadurch kann angesichts des sonst bereits im EU-Ausland zumeist angewandten ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf gastronomische Leistungen ein dauerhafter Wettbewerbsnachteil ausgeglichen werden“, sagte Domke.