Leipzig. Über den Weiterbau der Autobahn 20 entlang der Küste in Niedersachsen wird seit Jahren gestritten. Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über den Bau eines ersten Abschnittes. Aber ist das auch ein Schlusspunkt in der Auseinandersetzung?

Im jahrelangen Streit um den Weiterbau der sogenannten Küstenautobahn A20 wird an diesem Donnerstag eine richterliche Entscheidung erwartet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am Nachmittag (14.00 Uhr) verkünden, ob der Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt in Niedersachsen zulässig ist. Dabei handelt es sich um ein 13 Kilometer langes Teilstück bei Westerstede (Landkreis Ammerland). Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und mehrere Landwirte hatten dagegen geklagt. Aus ihrer Sicht hat das Vorhaben schwere Schäden für Moore, Wälder und Flussniederungen zur Folge.

Der Bund plant, die bereits existierende Küstenautobahn A20 vom polnischen Stettin über Bad Segeberg in Schleswig-Holstein hinaus bis nach Niedersachsen zu verlängern. Dabei sind Tunnel unter Elbe und Weser geplant. Mit allein 121 Kilometern auf niedersächsischer Seite zählt die A20 zu den wichtigsten Infrastrukturprojekten des Bundeslands. Über den Bau wird immer wieder gestritten.

Nach der mehrstündigen mündlichen Verhandlung vor dem 9. Senat Ende Mai hatte sich der BUND enttäuscht gezeigt. Nach Auffassung des Verbandes hatte sich das Gericht nicht näher mit dem Bedarf für den Neubau befasst. Stattdessen habe das Gericht für eine Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes an die Politik verwiesen, hieß es. Zudem fürchteten die Kläger, dass das Gericht den Klimaschutz und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bei der Entscheidung an diesem Donnerstag nicht ausreichend berücksichtigen könnte.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) für Bremen, Oldenburg und Stade dagegen sprachen sich vor dem Prozess gemeinsam abermals für den Autobahnbau aus. Sie hoffen auf eine entsprechende Entscheidung. «Die A20 verbindet die wichtigsten Seehäfen, von den Niederlanden über Deutschland bis hin nach Osteuropa», erklärte die Handelskammer Bremen Ende Mai. Die Küstenautobahn entlaste durch die Bündelung des Verkehrs das nachgelagerte Verkehrsnetz sowie stark befahrene Hauptverkehrsachsen wie die A1. «Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur trägt demnach dazu bei, Staus und unnötige Emissionen zu reduzieren», argumentierten die Kammern.

Umweltschützer betonen dagegen, dass gerade die Moore auf der zu bauenden Trasse wichtige, natürliche Kohlenstoffsenken seien, um klimaschädliches CO2 zu binden. Außerdem halten sie das Bauvorhaben für zu teuer und unwirtschaftlich.

Gegner wollen am Donnerstagmittag vor der Verkündung zu einer Mahnwache vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zusammenkommen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat das Bündnis «Moor bleibt Moor» zudem zu einem Aktionswochenende übernächste Woche (15. bis 17. Juli) im A20-Protestcamp bei Westerstede im Ammerland aufgerufen.