Lüneburg. Wichtigstes Instrument ist der vom Rat bereits im Juni beschlossene Klimaschutzplan
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat beschlossen, sich das Anliegen aus dem Bürgerbegehren zum Klimaentscheid zu eigen zu machen. Die Entscheidung fiel ohne Gegenstimmen bei drei Enthaltungen. Der Beschluss steht für das ausdrückliche Ziel der Stadt, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Wichtigstes Instrument ist der vom Rat bereits im Juni beschlossene Klimaschutzplan. Er dient als Basis für den vom Bürgerbegehren geforderten Klima-Aktionsplan, und wird nun weiter konkretisiert.
Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch freut sich über die breite Mehrheit, die der Empfehlung der Verwaltung zum Beitritt folgte. Zum Ziel 2030 erläutert sie: „Der Klimaschutzplan ist darauf ausgerichtet in möglichst vielen Sektoren Maßnahmen zu ergreifen und Impulse zu setzen. Da wir als Verwaltung aber zum Beispiel im Wirtschafts- und privaten Gebäudesektor nur bedingt Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten haben, konzentrieren wir uns auch darauf, unsere Arbeit und die der städtischen Gesellschaften möglichst klimaneutral zu gestalten. Eine CO2-Bilanz als Ausgangspunkt für valide Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen soll voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals vorliegen.“ Ebenso werde die Hansestadt weiter mit Förderprogrammen unter anderem zu regenerativen Energien, energetischer Sanierung sowie Fassadenbegrünung Anreize vor Ort setzen, damit Bürgerinnen und Bürger am Ziel mitarbeiten können.
5993 gültige Unterschriften
Kalisch: „Das Gute ist, wir können beim Thema Klimaschutz und Klimaanpassung aufbauen auf vielen einzelnen Maßnahmen, die schon laufen oder in Vorbereitung sind.“ Vor der Ratsentscheidung hatte der städtische Verwaltungsausschuss formal festgestellt, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens ausreichend gültige Unterschriften gesammelt und eingereicht haben. Mindestens 5993 gültige Unterschriften waren erforderlich. Die Frage des Bürgerbegehrens lautete: „Sind Sie dafür, dass die Hansestadt Lüneburg bis 2030 klimaneutral wird und dazu innerhalb von 12 Monaten einen Klima-Aktionsplan erarbeitet, welcher die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen, rechtlich möglichen Maßnahmen beinhaltet?“ – Durch den Beitritt des Rates zum Begehren kommt es nicht zum Bürgerentscheid.