Manche „Scherze” seien Sachbeschädigung, etwa wer Farbe an Hauswände sprühe. Eltern sollen ihre Kinder aufklären, mahnt die Polizei.

Lüneburg. Die Polizei hat Halloween-Anhänger aufgerufen, ihre Streiche nicht zu weit zu treiben. „Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt“, erklärte ein Polizeisprecher am Donnerstag in Lüneburg. Er warnte Kinder und Jugendliche vor strafbaren Streichen, wenn sie in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November unter dem Motto „Süßes oder Saures“ durch die Straßen ziehen. So begehe Sachbeschädigung, wer Farbe an Hauswände sprüht. Auch auf Sprösslinge unter 14 Jahren oder deren Eltern könnten dann zivilrechtliche Forderungen zukommen. Eltern sollten ihre Kinder über die Gefahren von üblen Halloween-Scherzen aufklären, rät die Polizei.

In den vergangenen Jahren hatten die Streiche in der Gespensternacht stark zugenommen, die Schadenssummen waren zum Teil erheblich gestiegen. Blieb es früher meist bei Ordnungswidrigkeiten, werden immer öfter auch Straftaten begangen. Das Spektrum reicht dabei von der Beleidigung und Belästigung der Allgemeinheit bis hin zu Sachbeschädigung, Körperverletzung oder gar Brandstiftung. Nehmen Jugendliche verkleideten Kindern mit Gewalt gesammelte Süßigkeiten ab, so begehen sie einen Raub, warnte die Polizei zudem.

Bei verklebten Türschlössern, zerkratzten Autos, beschädigten Hauswänden, verwüsteten Vorgärten oder zerschlagenen Fensterscheiben höre der Spaß auf, warnt die Polizei alljährlich. Auch für jüngere Halloween-Knirpse sei das Alter dabei kein Freibrief. Ab sieben Jahren haften sie grundsätzlich für ihr Handeln. Eskapaden können dann für die Eltern teuer werden.