Der Bund stellt bis zum Jahr 2013 jährlich vier Milliarden Euro für den Krippenausbau zur Verfügung. Die Zuwendungen sind auf die Landkreise per Kontingent verteilt worden.
Damit die Mittel nicht nach dem Windhundprinzip verteilt werden und die letzen Antragsteller eventuell leer ausgehen, wurde ein Vertrag zwischen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden sowie dem Kreisverband des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes geschlossen. So ist sicher gestellt, dass jede Kommune im Landkreis, unabhängig vom Datum der Antragsstellung über den ihr rechnerisch zustehenden Anteil an der Krippenförderung verfügen kann.