Wohltorf. Wohltorf. Das Landesamt für Denkmalpflege hat das Wohltorfer Gemeindehaus in die Liste der Kulturdenkmale eingetragen.

Gerald Dürlich hat Post aus Kiel bekommen – und die hat den Bürgermeister der Gemeinde Wohltorf ziemlich überrascht. Denn in dem Schreiben teilt das Landesamt für Denkmalpflege mit, dass das Thies’sche Haus samt Nebengebäude und Lindenbäumen zur Straßenseite auf die Liste der Kulturdenkmale eingetragen worden ist.

„Darum hatten wir uns zwar nicht beworben, aber ich freue mich schon. Denn so ein Kulturdenkmal hat ja auch nicht jede Gemeinde“, sagt Dürlich, der im Erdgeschoss des Hauses sein Büro hat, in dem er zweimal die Woche seine Sprechstunde abhält. Dazu hat die Gemeinde dort ein Sekretariat untergebracht.

Das Backsteingebäude wurde in den Jahren 1866/67 von Jochen Adolph Thies gebaut, der laut Dorfchronik Bahnwärter, Höker und Anbauer war, also ein Bauer, der keine eigenen Ländereien besaß. Neben dem Platz für die Familie und das Vieh baute Thies mitten in das Haus einen Tante-Emma-Laden ein, der mehr als 100 Jahre lang genutzt wurde und noch heute gut erhalten ist.

Im Jahr 1987 erbte die Gemeinde das Haus. Nachdem zunächst unklar war, was mit dem Haus geschehen soll, wurde es von 1991 bis 1993 zu einem Gemeindezentrum umgebaut. Im ehemaligen Stall tagen heute die Ausschüsse der Gemeinde, die Volkshochschule bietet dort zum Beispiel Yogakurse an. Im ersten Stock ist die Gemeindebücherei untergekommen, die einmal in der Woche geöffnet ist. Im Raum nebenan hat der DRK-Ortsverein eine lange Tafel für Treffen eingerichtet.

Vorher kein Kontakt zum Amt

Für Gerald Dürlich, der seit 2014 Bürgermeister ist und gerade seine zweite Amtszeit angetreten hat, ändert der Denkmalstatus des Hauses zunächst mal wenig: „Wir haben das Haus sowieso in Ehren gehalten und wollen, dass alles so erhalten bleibt.“ Überrascht war der 78-Jährige, weil es vorher keinen Kontakt zum Denkmalschutz gegeben hatte.

Diese Überraschung kann Bastian Müller, der beim Landesamt für Denkmalpflege für Inventarisation zuständig ist, verstehen: „Der Hof Thies war bereits seit 1988 ein einfaches Kulturdenkmal“, erklärt Müller. Bis zur Änderungen des Denkmalschutzgesetzes Anfang 2015 gab es noch die Unterscheidung zwischen einfachen und besonderen Kulturdenkmalen. Nur die Besonderen wurden in das Denkmalbuch eingetragen und nur für sie musste bei Veränderungen eine Genehmigung eingeholt werden.

In Zukunft gibt es laut Müller, wie in den meisten Bundesländern, nur noch eine Kategorie: Denkmal ja oder nein. Entsprechend wird seit Monaten die Denkmalliste mit sehr viel Aufwand überarbeitet. Wie es bundesweit Standard sei, würden Eigentümer von Denkmalen nicht in das Verfahren eingebunden. Stattdessen werde ihnen der Status einfach mitgeteilt, wie auch im Fall des Thies’schen Hauses.

Erhalt des aktuellen Zustands

Die Gemeinde Wohltorf muss nun auf die besonderen Schutz- und Erhaltungspflichten ihres Denkmals achten. „Dazu gehört aber niemals der Rückbau in einen historischen Zustand“, so Bastian Müller. Den Denkmalschützern geht es um den Erhalt des aktuellen Zustands. Auch in der Nutzung, so Müller, ist der Eigentümer frei – solange sich das mit der Substanz des Denkmals vereinbaren lässt. Sanierungen oder Veränderungen am Haus müssen nun aber in Zukunft mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises abgestimmt werden.

Eigentümer von Denkmalen haben aber auch Vorteile. Sie können eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen, bekommen in Einzelfällen Zuschüsse zu Sanierungen und können Kosten und Mehraufwand, die durch den Denkmalschutz verursacht werden, steuerlich abschreiben. Laut Bastian Müller gibt es in Schleswig-Holstein rund 15.000 Kulturdenkmale, darunter Gebäude, aber auch Mauern oder Grünanlagen.