Aumühle. Aumühle. Maximilian von Bismarck möchte das Staurecht zurückgeben. Das gibt es am Mühlenteich seit 800 Jahren. Doch wie lange noch?

Der Osterspaziergang am Mühlenteich in Aumühle fiel in diesem Jahr trübe aus - er existiert seit Jahresbeginn schlicht nicht mehr. Weil das Wehr völlig marode ist, musste es – wie berichtet – geöffnet und der Teich komplett abgelassen werden.

Vorrang hat eine Behelfsbrücke

Bei einem erneuten Krisentreffen haben Vertreter des Kreises, des Amtes Hohe Elbgeest, der Gemeinde Aumühle und der Wasserbehörde die komplizierte Situation jetzt besprochen. „Priorität hat für uns die Errichtung einer Behelfsbrücke“, betont Aumühles Bürgermeister Dieter Giese. „Ansonsten ist noch alles offen.“

Kann man Staurecht zurückgeben?

Aktuell wird die Frage geklärt, ob ein Staurecht zurückgegeben werden kann. Denn Maximilian von Bismarck, Eigentümer des Mühlenteiches, hat beim Kreis den Antrag gestellt, das Wehr nicht zu erneuern und den Teich nicht wieder aufzustauen.

Dieser Antrag wird zurzeit von der Unteren Kreiswasserbehörde Herzogtum Lauenburg bearbeitet.

Das Staurecht am Mühlenteich besteht zwar aktuell noch, darf aber nicht genutzt werden, solange das Wehr nicht saniert ist. Unter- und Hinterspülungen des Damms und bauliche Mängel an der Stauanlage wurden festgestellt.

Das Stauwehr ist marode

„Das Stauwerk am Mühlenteich besteht aus zwei Teilen, einem starren unteren und einem beweglichen oberen“, erklärt Kreispressesprecher Tobias Frohnert. Der starre Teil ist nach wie vor intakt, der bewegliche Teil ist derzeit außer Betrieb gesetzt. Eine teilweise Aufhebung des Staurechts - für den oberen Teil - würde dem jetzigen Zustand entsprechen.

Ob dies genehmigungsfähig wäre, müsste jedoch geprüft werden, so der Kreissprecher. Ein Aufstauen des Teiches ist zurzeit nicht möglich, denn selbst bei normalem Wasserstand ist das Wehr gefährdet.

Gefahr für „Bismarckmühle"

Ein erneutes Hochwasser würde eine echte Gefahr für Wehr und Damm und damit auch für das Restaurant „Bismarckmühle" bedeuten.

„Der Stau eines Gewässers bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis“, erklärt Frohnert. Das gilt auch für Stauanlagen, die bereits seit Jahrhunderten betrieben werden, wie im vorliegenden Fall.

Mühlenteich ist 800 Jahre alt

Der Mühlenteich ist seit rund 800 Jahren aufgestaut. Eine entsprechende Erlaubnis liegt vor. Grundsätzlich kann ein Stau nur mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde in Ratzeburg aufgehoben werden. Beteiligt werden dann je nach Sachverhalt der Naturschutz, der Denkmalschutz und natürlich die Bauaufsicht.

Natur- und Denkmalschutz beteiligt

Für den Fall, dass dem Antrag von Bismarcks stattgegeben wird, würde das Staurecht aufgehoben. Eine Übertragung auf einen Dritten findet nicht statt, das Staurecht entfällt einfach. Das Stauwerk wird außer Betrieb genommen und das gestaute Gewässer hört auf zu existieren. Das wäre das Ende des Mühlenteiches.

Unabhängig von der aktuellen Situation kann über eine Behelfsbrücke oder die Sanierung der vorhandenen Brücke nachgedacht werden, denn die Brücke hat mit dem Staurecht nichts zu tun. „Das sind zwei paar Schuhe“, betont Kreissprecher Tobias Frohnert.