Lauenburg/Tremsbüttel. Statt zu helfen, wurden in Tremsbüttel und Lauenburg wirkungslose Mittel versprüht und in bar abkassiert.

Die Polizei warnt vor falschen Schädlingsbekämpfern, die in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg unterwegs sind. Erstes Opfer war ein Hausbesitzer in Tremsbüttel (Stormarn). Am 20. August 2020 stellte er an seinem Haus am Wiesenweg ein Wespennest fest. Im Internet stieß er auf eine Firma, die Schädlingsbekämpfung anbot. Der Tremsbütteler sprach einen Termin mit der Firma ab, woraufhin zwei Mitarbeiter erschienen. Sie ließen sich sofort bar bezahlen, bevor eine Leistung erbracht wurde. Sie versprühten eine stark riechende Substanz, wobei sie keine Schutzkleidung trugen. Später stellte sich heraus, dass das eingesetzte Mittel wirkungslos war.

Ähnliches geschah zwei Tage später in Lauenburg an der Straße Großer Sandberg. Aufgrund eines Wanzenfundes rief eine Lauenburgerin eine vermeintliche Firma für Schädlingsbekämpfung. Die Mitarbeiter kamen auch in diesem Fall ohne Schutzkleidung, obwohl sie nach eigenen Angaben giftige Mittel einsetzten. Auch in diesem Fall bezahlte die Geschädigte, noch bevor eine entsprechende Arbeit ausgeführt wurde. Bevor sie dies überprüfen konnte, waren die Täter wieder weg.

So sollen die Männer aussehen

Beide Male wurden mehrere hundert Euro verlangt und auch bezahlt. Die Männer wurden wie folgt beschrieben: 1,65 Meter groß, schlank, dunkle Haare, Dreitagebart sowie 1,80 Meter groß, schmales Gesicht, dunklere Haut, grüner Parka.

Die Ermittlungen haben die Kriminalpolizei in Ahrensburg und Geesthacht übernommen und suchen nach Zeugen: Wer hat die Taten beobachtet? Wer kann Angaben zu den Tätern oder genutzten Fahrzeugen machen?Zeugen für den Fall aus Lauenburg können sich in Geesthacht unter 04152/8 00 30 melden, in Ahrensburg unter 04102/80 90.

Die Polizei warnt vor betrügerischen Handwerkern und rät: Zahlen sie, auch wenn es sich um Notdienste handelt, niemals im Voraus, sondern erst nach erfolgter Leistung und Ausstellung einer Rechnung. Wenden Sie sich an Verbraucherzentralen oder die Polizei, sollten Sie Zweifel an dem aufgerufenen Preis für eine Dienstleistung haben.