Schwarzenbek. Schlechte Nachrichten: Vertrag mit Louisenhof gGmbH über die Kulturarbeit ist gekündigt. Zukunft des Hauses in 2021 noch offen.
Für Künstler und Kunstfreunde ist es ein schlechtes Jahr: Nicht nur, weil durch die Coronapandemie viele Ausstellungen und Auftritte im Amtsrichterhaus nicht möglich waren, sondern auch weil es die voraussichtlich letzte Saison der Kultureinrichtung ist – zumindest unter Regie der Louisenhof gGmbH. Nach Informationen unserer Zeitung hat die Lousienhof gGmbH, die die Einrichtung seit 2014 betreibt, den Vertrag gegenüber der Stadt bereits im vergangenen Jahr zum Jahresende 2020 gekündigt.
Trotz Kündigung sind die Gespräche zwischen Stadt und Louisenhof nicht abgerissen: Im Sozial- und Kulturausschuss vom 2. Juni waren Geschäftsführer Helmut Michael Joost, Werkstattleiterin Barbara Hollmann und Kulturkoordinatorin Dr. Susanne Krüger zu Gast, um über die Kooperation zu sprechen – allerdings im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Auch einen Monat später (7. Juli) war die Zukunft des Amtsrichterhauses noch einmal Thema im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses. Nach Informationen unserer Zeitung ist noch ein weiteres Gespräch zwischen Stadt und Louisenhof geplant, aber die Aussichten auf Erfolg scheinen eher gering.
Kernproblem: „Wie können wir Einnahmen generieren?“
Laut Rüdiger Jekubik (SPD), Erster Stadtrat und Vorsitzender des Sozial- und Kulturausschusses, sind jetzt die Fraktionen gefragt, sich über die Sommerpause Gedanken über die Zukunft des Hauses zu machen. Beschlossen wurde im Ausschuss, dass der Kulturbetrieb weiterlaufen soll. „Ohne Kultur funktioniert Gesellschaft nicht“, so Jekubik. Damit das Haus nicht wieder lange Zeit leer steht, soll sich eine Arbeitsgruppe des Themas annehmen und Lösungen erarbeiten, so zumindest Jekubiks Vorschlag. In der AG, die bis Jahresbeginn 2021 Vorschläge erarbeiten könnte, soll nach Jekubiks Vorstellungen neben Politikern und Mitarbeitern der Verwaltung auch der bisherige Träger Louisenhof beratend mitwirken.
„Die Frage ist: Wie können wir Einnahmen generieren?“, fasst Jekubik das Kernproblem zusammen. Mit Regina Guth-Smith hatte die Stadt bei der Gründung der Kultureinrichtung im Jahr 1988 (s. Info-Text unten) eine hauptamtliche Kustodin beschäftigt, danach jedoch stets die Kosten gesenkt, bis zu einer Teilzeitstelle mit fünf Wochenstunden. Vorschläge seitens der Politik wie im Haus eine Wohnung für Kunst- und Kulturwissenschaftsstudenten einzurichten, die diese kostenfrei bewohnen und dafür die Aufsicht bei Ausstellungen übernehmen, hatte es bereits vor acht Jahren gegeben. Damals waren sie an den baulichen Gegebenheiten gescheitert – heute wäre auch die Frage, wer denn die Ausstellungen konzipieren und organisieren soll. Der Freundeskreis Amtsrichterhaus, der die Einrichtung über viele Jahre mit aktiver Hilfe und eigenen Ausstellungen begleitete, hatte sich 2014 aufgelöst.
Auf Dauer nur ortsübergreifende Lösung finanzierbar
Auch die Idee, sich einiges vom Konzept der Büchener Priesterkate abzuschauen, ist nicht neu: Büchens Kulturpfleger Heinz Bohlmann hatte ein ähnliches Programm bereits für das Amtsrichterhaus organisiert, war damals aber damit auf den Widerstand des Freundeskreises gestoßen. Tatsächlich wäre wohl nur eine ortsübergreifende Lösung auf Dauer finanzierbar: Ähnlich der Archivgemeinschaft, in der sich mehrere Städte und Ämter einen Archivar teilen, könnte eine „Kulturgemeinschaft“ sich einen Veranstaltungsmanager leisten, der für die Häuser unterschiedliche Programmschwerpunkte konzipiert, aber auch Synergieeffekte nutzen kann, indem Gastspiele oder Konzerte gleich für mehrere Häuser gebucht werden können.