Schwarzenbek. Planfeststellungsbeschluss für die Umgehungsstraße liegt ab dem 10. August im Rathaus öffentlich aus. Rechtliche Schritte noch möglich.

Der Planfeststellungsbeschluss für die Umgehungsstraße liegt seit Ende Juni vor, ab dem 10. August liegt er im Rathaus öffentlich aus und ist auch im Internet einsehbar. Vier Wochen haben Betroffene dann die Möglichkeit, Einwendungen einzubringen und dagegen vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Allerdings wurde die Öffentlichkeit im Verfahren bereits mehrfach beteiligt und die Einwendungen wurden in die Planung eingearbeitet.

Trotzdem ist eine Klage durchaus denkbar. „Vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich. Sollte es zu einer Klage kommen, ist völlig offen, wie lange so ein Prozess in Corona-Zeiten dauert und durch welche Instanzen er geht“, sagte Harald Haase, Sprecher des Verkehrsministeriums.

BUND-Chef: „Gesetz schützt Natur nicht hinreichend“

Von einer Seite droht allerdings kein aktiver Widerstand: Trotz massiver Bedenken gegen das Projekt will der BUND-Kreisverband nicht klagen, wie der Vorsitzende Hans-Heinrich Stamer aus Kuddewörde sagte. Eine Klage sei wenig erfolgversprechend. „Wir klagen nicht, um zu klagen. Die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten, aus Sicht des Naturschutzes sind diese aber nicht ausreichend. Die Politik ist nun mit Blick auf künftige Projekte gefordert, mehr gegen das Artensterben und den Rückgang der Biodiversität zu unternehmen“, sagt Stamer.

„Dem Verkehrsministerium und der Stadt Schwarzenbek war von Beginn an nur eine Auslagerung des überörtlichen Verkehrs und eine bessere Anbindung der Gewerbe- und Industriegebiete wichtig. Die Natur musste das hinnehmen, bei Eingriffsminimierung und Ausgleichsmaßnahmen wurden jeweils nur die gesetzlichen Mindeststandards angewandt“, kritisiert Stamer. „So wurde kein Lebensraumverbund für Amphibien, Echsen, Kleinsäuger im Bereich des Rülauer Waldes vorgesehen. Damit wird die Natur-Zerschneidung durch den zukünftigen Verkehr im Bereich der B 209 zusätzlich verstärkt“, so der Naturschützer, der hauptberuflich auch Krötentunnel baut, weiter.

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Klage gegen Geesthachter Umgehung durchaus möglich

„Wir klagen nicht, um zu klagen, wenn das keine Aussicht auf Erfolg hat“, sagt Hans-Heinrich Stamer  Kreisvorsitzender des BUND.
„Wir klagen nicht, um zu klagen, wenn das keine Aussicht auf Erfolg hat“, sagt Hans-Heinrich Stamer  Kreisvorsitzender des BUND. © Hans-Heinrich Stamer | Hans-Heinrich Stamer

Die Eingriffe in die Natur seien groß, da nicht nur die Straße an sich eine Rolle spiele, sondern auch der Verkehr. „Tiere, die die Fahrbahn kreuzen, werden überfahren. Ortsansässige Vögel brüten wegen des Verkehrslärms nicht mehr. Grünausgleich wird im Regelfall nicht vor Ort sondern weit entfernt in Nordfriesland oder anderen dünn besiedelten Bereichen vorgenommen“, so Stamer, der seit Ende der 1970er-Jahre im Umweltschutz aktiv ist. „Dieses Planfeststellungsverfahren ist beispielhaft für die von der Politik auf Landes- und Bundesebene unzulänglich beschlossenen Gesetze und Verordnungen, an die sich die Verwaltungen und gegebenenfalls auch die Gerichte zu orientieren haben“, so Stamer.

Während Stamer eine Klage des BUND für den Schwarzenbeker Planfeststellungsbeschluss ausschließt, hält er diese gegen einen Planfeststellungsbeschluss in Geesthacht durchaus für möglich. „Dort soll nach den jetzigen Planungen der Geesthang zerschnitten werden. Das ist ein wesentlich stärkerer Eingriff als der ursprünglich angedachte Tunnel. Sollte es bei der Zerschneidung des Biotopverbundes bei der weiteren Planung bleiben, werden wir klagen. In diesem Bereich sind wir mit unseren Umweltinitiativen sehr gut aufgestellt“, kündigte Stamer an.

18 Millionen Euro für 2,94 Kilometer Ortsumgehung

Die Planungen für die Schwarzenbeker Ortsumgehung insgesamt laufen bereits seit 1981. Bislang gibt es nur das Teilstück von der B 404 bis zum Zubringer Nord (seit Kurzem Ernst-Schefe-Allee). Jetzt soll der 2,94 Kilometer lange Bereich von der scharfen Kurve an der Ernst-Schefe-Allee über die B 207 bis zur Grabauer Straße gebaut werden – sofern der Planfeststellungsbeschluss nach Abschluss der Einspruchsfrist rechtskräftig wird. Dieses Teilstück soll 18 Millionen Euro kosten und eine Fahrbahnbreite von 7,5 Metern haben. Vorgesehen ist eine Anbindung an die B 207 und die Grabauer Straße über zwei Kreisverkehre. Wo die Straße im Anschluss an die scharfe Kurve der Ernst-Schefe-Allee weiter verlaufen soll, ist heute bereits zu erkennen. Hinter der Leitplanke sind bereits 1997 einige Meter Fahrbahn gebaut worden.

Mit der Realisierung des Projektes, das selbst bei einem günstigen Verlauf frühestens nächstes Jahr begonnen werden kann, ist die Entlastungsstraße aber immer noch nicht komplett. Perspektivisch soll es ein weiteres Teilstück geben, das die Umgehung von der Grabauer Straße zur B 209 verlängert. Damit soll die stark belastete Innenstadt Schwarzenbeks verkehrsberuhigt werden.