Schwarzenbek. Schwarzenbek. Wer an einer verkehrswichtigen Straße wohnt, zahlt künftig mehr für Winterdienst. In Nebenstraßen wird es billiger.

Straßenreinigung und Winterdienst werden für viele Bürger im kommenden Jahr teurer, für zahlreiche andere, die in Nebenstraßen wohnen, aber günstiger. Einem entsprechenden Beschlussvorschlag der Verwaltung haben sowohl die Mitglieder des Finanz- als auch des Bauausschusses am Montagabend bei einer gemeinsamen Sitzung einstimmig zugestimmt. Die endgültige Entscheidung liegt zwar bei den Stadtvertretern. Deren Zustimmung in der November-Sitzung dürfte aber eine reine Formalie sein.

Abschied von der Pauschalgebühr

Aktuell zahlen alle Schwarzenbeker – sofern ihre Straßen nicht aus der Reinigungssatzung herausgenommen sind und von ihnen selbst sauber und schneefrei gehalten werden – pro Jahr einheitlich pauschal 2,50 Euro pro Meter Grundstücksfront. „Das ist nach der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr gesetzeskonform“, sagte Jessica Spittler vom städtischen Bauamt während der Sitzung. Deshalb werden Straßenreinigung und Winterdienst jetzt getrennt ausgewiesen, und beim Winterdienst werden die Straßen in die Kategorien „vorrangig“ und „nachrangig“ eingeteilt (Liste der Straßen siehe Infotext).

Mehr Gerechtigkeit in der Berechnung

Für die zweiwöchentliche Straßenreinigung werden künftig im Jahr 55 Cent pro Meter Grundstücksfront fällig. Bei verkehrswichtigen Straßen und Haupterschließungsstraßen, die allesamt den Status „vorrangig“ bekommen, werden für den Winterdienst 2,33 Euro pro Jahr und Meter fällig. Bei „nachrangigen“ Nebenstraßen kostet der Winterdienst nur 1,22 Euro. Somit liegt die Gesamtgebühr bei „nachrangigen“ Straßen mit 1,77 Euro deutlich unter dem bisherigen Satz, bei „vorrangigen“ Straßen wird es mit 2,88 Euro jedoch teurer. „Das schafft mehr Gerechtigkeit für alle“, betonte Jessica Spittler.

Fachanwalt arbeitet Satzung aus

Neu an der von einem Fachanwalt an die aktuelle Rechtsprechung angepassten Satzung ist aber auch, dass die Straßen künftig bis 8 Uhr und nicht mehr bis 7 Uhr morgens geräumt werden sollen. Die Politiker haben den Rathausmitarbeitern einen Prüfauftrag mit auf den Weg gegeben, ob eine Änderung auf 7 Uhr möglich ist.

„Um 8 Uhr sind viele Pendler auf dem Weg zur Arbeit. Das ist zu spät“, argumentierte Bernhard Böttel (FWS) für eine frühere Schneeräumung. „Auch Schulkinder sind um 8 Uhr schon unterwegs“, ergänzte Wolfgang Thiel (Grüne). „Auch bei den Vorrangstraßen gibt es eine Rangordnung. Es werden zuerst Schulwege und Hauptverkehrs-adern geräumt. Das dürfte, wie bisher, um 7 Uhr gewährleistet sein“, betonte Bauamtsleiter Ralf Hinzmann.

Abwasser wird teurer

Wie berichtet, sollen die Gebühren für Abwasser und Regenwasser in Schwarzenbek steigen. Dafür gaben die Politiker in der gemeinsamen Sitzung ebenfalls grünes Licht. Die Abgaben werden zum Jahresbeginn 2019 von aktuell 2,38 Euro pro Kubikmeter auf 2,84 Euro angehoben. Beim Regenwasser erhöht sich die Gebühr von derzeit 64 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche auf künftig 82 Cent. Diese Gebühren gelten bis 2021. Danach könnte es erneut teurer werden.

Vorrangige Räumung

In diesen verkehrswichtigen und Haupterschließungs-Straßen wird der Schnee vorrangig geräumt: Albert-Schweitzer-Allee, Am Bahnhof, Alter Forsthof, Berliner Straße, Bismarckstraße, Breslauer Straße, Brüggemannstraße, Buschkoppel, Bussardweg, Cesenaticostraße, Compestraße, Danziger Straße, Feldstraße, Finkhütte, Frankfurter Straße, Fritz-Reuter-Straße, Gewerbeweg, Grabauer Straße, Gülzower Straße, Hans-Koch-Ring, Hamburger Straße, Haselgrund, Industriestraße, In der Rülau, Jungfernstieg, Käthe-Kollwitz-Straße, Kerntangente, Königsberger Allee, Körnerplatz, Kollower Straße, Lauenburger Straße, Markt, Meiereistraße, Mittelweg, Möllner Straße, Mühlenbogen, Mühlenredder, Pasewalker Straße, Reichenberger Straße, Ricarda-Huch-Straße, Röntgenstraße, Rudolf-Kinau-Straße, Seestern-Pauly-Straße, Schmiedestraße, Sperberweg, Verbrüderungsring, Waldstraße.

Alle weiteren Straßen im Stadtgebiet sind entweder nachrangig und werden erst geräumt, wenn die Hauptverkehrswege frei sind. Oder sie sind aus der Reinigungs- und Räumpflicht herausgenommen und müssen von den Anliegern selbst gereinigt und geräumt werden. Bei letzteren handelt es sich überwiegend um reine Wohnstraßen oder Verbindungswege. Die Einstufung der Straßen ist im Rathaus oder auf der städtischen Internetseite unter www.schwarzenbek.de einsehbar